Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Heiligenhafen - Von Peter Foth. Die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Stadt Heiligenhafen zur Übernahme des Stromnetzes abgelehnt. Im Urteil heißt es kurz und bündig: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.“ Die Stadtvertreter hatten einstimmig für den Weg nach Karlsruhe votiert, nachdem man nach dreijährigem Rechtsstreit über die Übernahme des Stromnetzes von der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz) nicht erfolgreich war.
Doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. So betonte der Betriebsleiter der Heiligenhafener Stadtwerke, HVB-Geschäftsführer Joachim Gabriel, dass die Ausschreibung der Konzessionsvergabe erneut durchgeführt werden müsse. Die Stadt Heiligenhafen werde wiederum öffentlich machen müssen, dass die Konzession neu zu vergeben ist. Auch die Schleswig-Holstein Netz AG sei hier am Zuge.
Ob die Stadt Heiligenhafen und somit die Stadtwerke, in welcher Konstellation auch immer, sich an der neuen Ausschreibung beteiligen sollen, müsse die Stadtvertretung entscheiden, sagte der HVB-Geschäftsführer.
Die Chancen für Heiligenhafen stünden aber nicht schlecht. Zum Glück gebe es jede Menge Hinweise, wie so ein Verfahren dann auch rechtssicher durchgeführt werden könne. Die Stadt Oldenburg habe das Verfahren schon durchgeführt, hier hätten die Stadtwerke Oldenburg die Angelegenheit für sich entschieden. Die SH-Netz AG habe akzeptiert, dass dieses Verfahren rechtssicher und sauber durchgeführt worden ist. Das wäre möglicherweise auch ein Modell für Heiligenhafen, machte Gabriel Hoffnung. Wichtig sei es jetzt, nicht den Kopf in den Sand zu stecken und nur darauf zu schauen, was kostet das Ganze den Steuerzahler. Man müsse alles daransetzen, dieses Geld, das aufgewendet wurde, auch wiederzubekommen.
Für den Ex-Kämmerer Gabriel gehe das nur, wenn man versuche, den Netzbetrieb für die Stadtwerke in der zweiten Runde zu organisieren.
Joachim Gabriel wäre dafür, dass die Stadt Heiligenhafen sich erneut bewirbt, um durch eine Netzübernahme über die Jahre die entstandenen Aufwendungen auch wieder zurückzubekommen, sodass der Steuerzahler nicht belastet werde.
Bürgermeister Heiko Müller hielt dagegen, indem er sagte, dass er schon frühzeitig dagegen war und empfohlen hatte, eine zeitlich befristete Verlängerung auszuhandeln, um die Entwicklung der Rechtslage abzuwarten. Müller ging noch weiter und fragte sich: „Brauchen wir überhaupt Stadtwerke?“
Für die HVB gab es vier Beschlüsse der Stadtvertretung: „Klageerhebung“, „Berufung“, „Revision“ und „Verfassungsbeschwerde“, alle seien von der Stadtvertretung einstimmig beschlossen worden. Die Vorlagen für die Stadtvertretung in Sachen „Berufung“ und „Revision“ wurden vom Bürgermeister persönlich unterschrieben, das sei in den städtischen Akten jederzeit nachzulesen, entgegnete der HVB-Geschäftsführer.
Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses, Gerd Panitzki, muss das „Rad nicht neu erfunden werden“. Oldenburg habe es Heiligenhafen mit Erfolg vorgemacht, und auf dieser Schiene sollte weitergemacht werden.