Alle Bundesbürger ab 16 Jahren werden künftig per Brief nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sollen den Versicherten ab 16 Jahren Informationen und einen Organspendeausweis zuschicken. Diese Entscheidungslösung wird im Transplantationsgesetz verankert.
dpa


