Gesellschaften verklagen sich gegenseitig

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    • 01.08.12
    • Fehmarn
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HT Wohnbau klagt gegen HT Fehmarn Resort

Gesellschaften verklagen sich gegenseitig

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FEHMARN - Von Nicole Rochell Die HT Wohnbau GmbH befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit der HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG. Das bestätigte die Kanzlei Brödermann & Jahn auf FT-Nachfrage. Sie vertritt als Prozessbevollmächtigte die HT Wohnbau GmbH mit Geschäftsführer Heinrich Thelosen.

Heinrich Thelosen sei im November 2011 „völlig überraschend und ohne Anlass“ als Geschäftsführer der HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG abberufen worden (wir berichteten). Daran erinnern die unterzeichnenden Rechtsanwälte Dr. Phillipp von Dietze und Dr. Christopher Mensching eingangs ihrer abgegebenen Erklärung. Dem Rechtsstreit lägen diverse Zahlungsansprüche der HT Wohnbau GmbH aus verschiedenen Verträgen mit der HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG zugrunde. „Die HT Wohnbau GmbH hat zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche gegen die HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Lübeck durch Urteil einen dinglichen Arrest gegen die HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG erwirkt.“ Die HT Wohnbau GmbH habe verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen zur Vollziehung des Arrestes vorgenommen. „Um das Projekt ,Bloom‘ in seiner ursprünglichen Planung zu retten, wollte Herr Heinrich Thelosen das Projekt gemeinsam mit anderen Partnern vom Investor, der niederländischen van-Herk-Gruppe, erwerben. Die van-Herk-Gruppe hatte daraufhin zunächst Interesse signalisiert und dann, völlig überraschend, auf einmal einen geänderten Projektentwurf im ,ostseetypischen Bäderstil‘ vorgelegt“, heißt es aus dem Hause Brödermann & Jahn. Und weiter: „Dies bedauert die HT Wohnbau GmbH, da die Umsetzung der Matteo-Thun-Architektur und des Resort-Konzeptes die touristische Anziehungskraft der Insel Fehmarn nachhaltig erhöht hätte.“

Der Rechtsanwalt der HT Fehmarn Resort Südstrand GmbH & Co. KG, Dr. Stefan Osing, wollte sich auf FT-Nachfrage nicht zu dieser Angelegenheit äußern.

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