Gesprächskreis fordert Rücktritt des Bürgermeisters

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    • 04.08.12
    • Fehmarn
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Lintzen zur Spielwiese: „Grundbücher liegen uns vor“

Gesprächskreis fordert Rücktritt des Bürgermeisters

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FEHMARN - Von Nicole Rochell - Schwere Geschütze fährt der Gesprächskreis „Fragen zur Südstrandentwicklung“ auf. In aktueller Pressemitteilung fordert er den Rücktritt von Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt.

Entgegen der Äußerung von Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt sei die Spielwiese am 3. November 2011 verkauft worden. „Dieser Notarvertrag sowie die Grundbücher liegen uns vor“, schreibt der Gesprächskreis. Es gebe zwei Möglichkeiten. „Der Bürgermeister wusste vom Verkauf, verschwieg es und hat nun bis zum 2. August 2012 gelogen.“ Dafür spreche, dass jeder Notar verpflichtet sei, nach der Beurkundung das Vorkaufsrecht der Gemeinde zu prüfen und um Stellungnahme zu bitten. Im Notarvertrag § 10 stehe explizit, dass der Notar das Vorkaufsrecht prüfen werde. „Wenn der Notar diese Anfrage an die Stadt gerichtet hat, wusste es der Bürgermeister und vertrat nicht die Interessen der Stadt, nein er konterkarierte die Interessen sogar und vereitelte damit den Verkauf an die Thelosen-Gruppe, die gemäß der ursprünglichen Planung für Hotel, Eigentumswohnen und Tiefgaragen folgend Arbeitsplätze und fehmarnsche Firmen zum Bau benutzt hätte“, ist der Gesprächskreis der Ansicht. „Kann der Bürgermeister nicht beweisen, dass er es nicht wusste, muss er von seinem Amt zurücktreten, damit unsere Insel nicht weiter Schaden nimmt“, fordert der Gesprächskreis in aktueller Pressemitteilung. 

Eine zweite Möglichkeit wäre: Seine Mitarbeiter hätten es ihm nicht gesagt. Was dagegen spreche: Dann wäre das ein Zeichen, dass die Handlungsstränge in der Verwaltung abgerissen seien. „Denn gemäß des städtebaulichen Vertrages, den die Stadt seinerzeit mit der van-Herk-Gruppe schloss und der uns in Auszügen vorliegt, würde die Stadt bei Weiterverkauf mit Gewinn an diesem zu 80 Prozent beteiligt werden. Dann prüft in der Regel die Verwaltung gewissenhaft, wenn dieses Grundstück verkauft werden soll, zumal es sich hier um Millionen handeln könnte, die der Stadt zustehen würden.“ Hieraus müsse er dann die politische Verantwortung ziehen und den Posten frei geben, der der Gesprächskreis „Fragen zur Südstrandentwicklung“ mit Sprecher Günter Lintzen an der Spitze. Gemäß § 57 d der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein bestehe die Möglichkeit der Abwahl des Bürgermeisters. Im benannten Paragrafen heißt es: (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann vor Ablauf der Amtszeit von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es 1. eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder oder 2. eines Antrags der Wahlberechtigten, der von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, zitiert der Gesprächskreis aus der Gemeindeordnung. „Wir denken, Herr Schmiedt wird uns diese Hürden ersparen. Unser Augenmerk liegt weiter auf der Einforderung unseres Akteneinsichtsrechtes sowie langfristig auf der Verbesserung der Situation am Südstrand“, so der Gesprächskreis abschließend.

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