Ferienparkbewohner können aufatmen

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    • 27.06.12
    • Heiligenhafen
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In den neuen Baugebieten wird weiterhin keine Ferienwohnungsvermietung zugelassen

Ferienparkbewohner können aufatmen

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HEILIGENHAFEN · In den Wohngebieten, wo laut Bebauungsplan die Vermietung an Feriengäste nicht zulässig ist, wird das auch weiter so bleiben, das beschloss die Stadtvertretung mit 15 Ja-Stimmen von SPD, CDU, Grüne und BfH. Der B-Plan 12 (Ferienpark/Steinwarder) mit Ausnahme des Gebietes „Dünenpark“ wird dahingehend geändert, dass eine Durchmischung mit Dauerwohnsitzen zulässig ist (Sondergebiet Wohnen und Tourismus). Damit werden auch die Festwohnsitze in den Appartementhäusern auf dem Steinwarder abgesichert. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erfolgt im Jahr 2013.

© Peter Foth

In den Steinwarder-Apartmenthäusern und im Ferienzentrum ist eine Durchmischung mit Dauerwohnsitzen zulässig.

Angestrebt wird aus städtebaulicher Sicht ein Mischgebiet aus Ferienwohnungen und Dauerwohnsitzen im Ferienzentrum. Wie gestern bekannt wurde, hat Kuno Brandt, im Rathaus zuständig für die Bau- und Ordnungsverwaltung, ein Papier erarbeitet, das beides zulassen soll. Wie Brandt gegenüber der HP erklärte, sei das Ferienzentrum in den Siebzigerjahren gebaut worden. Seitdem haben immer mehr Bewohner hier ihren festen Wohnsitz. Bürgermeister Heiko Müller sprach davon, dass allein etwa 400 Heiligenhafener hier im Ferienzentrum wohnen.

Stadt Heiligenhafen hat die Planungshoheit

Ein Gespräch im Innenministerium, an dem auch ein Fachanwalt der Stadt und die Kreisbauverwaltung teilgenommen hatte, habe deutlich gemacht, dass die Stadt Heiligenhafen die Planungshoheit habe. Einzelfälle könnten dabei keine Berücksichtigung finden. Baunutzungsrechtlich soll das ganze im nächsten Jahr abgesichert werden.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung hatte Kuno Brandt von der Bau- und Ordnungsverwaltung die ganze Situation noch einmal Revue passieren lassen. Auslöser war die Anzeige gegen jemanden, der sein Haus in einem Bebauungsplangebiet, in dem Ferienwohnungsvermietung nicht zugelassen war, als Urlauberquartier genutzt hatte. In einem Bauaufsichtsverfahren hatte der Kreis ein Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet. Nun wurde von den Vermietern der Wunsch an die Stadt herangetragen, den B-Plan so zu ändern, dass Vermietung möglich werde. Eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt sollte Aufklärung bringen.

Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die die städtebaulichen Zielsetzungen erarbeitet und Vorschläge machen soll. Am 16. März fand unter Beteiligung des Kreises ein Planungsgespräch beim Innenministerium statt. Das Ergebnis: Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Heiligenhafen, die städtebauliche Ziele festsetzen kann. Einzelfallbetrachtungen müssen in jedem Fall unterbleiben. Nach diesem Beschluss können in unterschiedlichen Baugebieten auch unterschiedliche Festsetzungen vorliegen. So ist die Ferienvermietung in den Gebieten, wo sie laut B-Plan zugelassen ist, auch weiterhin möglich. · ft

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