Angestrebt wird aus städtebaulicher Sicht ein Mischgebiet aus Ferienwohnungen und Dauerwohnsitzen im Ferienzentrum. Wie gestern bekannt wurde, hat Kuno Brandt, im Rathaus zuständig für die Bau- und Ordnungsverwaltung, ein Papier erarbeitet, das beides zulassen soll. Wie Brandt gegenüber der HP erklärte, sei das Ferienzentrum in den Siebzigerjahren gebaut worden. Seitdem haben immer mehr Bewohner hier ihren festen Wohnsitz. Bürgermeister Heiko Müller sprach davon, dass allein etwa 400 Heiligenhafener hier im Ferienzentrum wohnen.
Stadt Heiligenhafen hat die Planungshoheit
Ein Gespräch im Innenministerium, an dem auch ein Fachanwalt der Stadt und die Kreisbauverwaltung teilgenommen hatte, habe deutlich gemacht, dass die Stadt Heiligenhafen die Planungshoheit habe. Einzelfälle könnten dabei keine Berücksichtigung finden. Baunutzungsrechtlich soll das ganze im nächsten Jahr abgesichert werden.
Auf der Sitzung der Stadtvertretung hatte Kuno Brandt von der Bau- und Ordnungsverwaltung die ganze Situation noch einmal Revue passieren lassen. Auslöser war die Anzeige gegen jemanden, der sein Haus in einem Bebauungsplangebiet, in dem Ferienwohnungsvermietung nicht zugelassen war, als Urlauberquartier genutzt hatte. In einem Bauaufsichtsverfahren hatte der Kreis ein Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet. Nun wurde von den Vermietern der Wunsch an die Stadt herangetragen, den B-Plan so zu ändern, dass Vermietung möglich werde. Eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt sollte Aufklärung bringen.










