Wie auf der Sitzung des Stadtwerkeausschusses deutlich wurde, werden jetzt denkmalschutzrechtliche Gründe angeführt, die sich auf die dort liegenden Hünengräber beziehen. In der amtlichen Begründung heißt es: „Bei den Hügelgräbern handele es sich um fünf sehr schöne Grabhügel …die Gruppe passe sich sehr schön in die Landschaft ein.“
Ausschussmitglied Gerhard Poppendiecker (SPD) sieht das ganz anders, er kommentierte: „So ein Schwachsinn. Hier geht es um die Sichteinschränkung auf drei Hünengräber. Fahren Sie mal auf der E 47 von Heiligenhafen nach Gremersdorf, da kann man die Hünengräber nicht mal sehen.“ Alles Augenwischerei, sagte der Ausschussvorsitzende Gerd Panitzki (Grüne). Zuerst war es der Vogelflug, der gestört werden könnte, und jetzt, wo dieses Argument nicht mehr Bestand habe, müssten die Hünengräber herhalten.











