Im Kampf gegen Geldwäsche wird in Deutschland auch das Online-Glücksspiel stärker unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem Betreiber von Glücksspielen im Internet Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen. Wie das Finanzministerium in Berlin weiter mitteilte, sollen die Aufsichtsbehörden der Länder Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können.
Mit dem seit Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer ist der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten. Da beim Glücksspiel schnell und einfach riesige Summen umgesetzt werden können, eignet es sich besonders zum “Waschen“ von Geldern aus kriminellen Handlungen.
Beim Online-Glücksspiel bestehen laut Ministerium besonders hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche. Spieler könnten leichter anonym oder mit gefälschten Identitäten auftreten. Zudem könne eine illegale Herkunft von Geldern durch Transaktionen über mehrere Spieler- und Betreiberkonten einfach verschleiert werden.
Schätzungen der EU-Kommission zufolge hätten die Einnahmen der Online-Glücksspielanbieter in der Europäischen Union 2008 bei mehr als sechs Milliarden Euro gelegen. Die Dunkelziffer sei aber hoch, da viele Anbieter illegal operierten. Im Online-Markt habe das Glücksspielwesen den stärksten Zuwachs. Der Umfang werde sich in den nächsten fünf Jahren - ausgehend von Schätzungen 2008 - verdoppeln.
Mit der geplanten Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschreite Deutschland einen neuen Weg über internationale Standards hinaus, erklärte das Finanzministerium weiter. Deutschland wolle sich bei den Verhandlungen über die EU-Geldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass der von Berlin verfolgte Ansatz übernommen werde.
dpa


