Das teilte die Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Die zwei junge Männer stehen im Verdacht der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um Umsätze im sechsstelligen Bereich. „Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Klein der Nachrichtenagentur dpa. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten geahndet werden.
Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.
Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Raubkopien-Seiten mit Werbung beliefert haben - darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmraubkopien hochgeladen haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite aufgerufen werden konnten.
Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
dpa












