FEHMARN - Von Heiko Witt - „Erwarten Sie, dass wir sagen, Sie haben uns total überzeugt und wir streichen das Naturschutzgebiet Nördliche Seeniederung ?“ Das fragte heute Abend (2. Februar) Manfred Bohlen vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume („LLUR“). Die weit über 100 Fehmaraner im überfüllten Saal des Senator-Thomsen-Hauses antworteten mit einem lauten und lang anhaltenden Applaus.

© F24
Kai Enseleit hob die Bedeutung des Wassersports für die Insel hervor.
Es war schnell klar bei der Infoveranstaltung: Es gibt große Konflikte zwischen Naturschutz und Tourismus.
Was Fehmarns Landwirte das eine oder andere Mal schon erlebt haben, fürchten diesmal besonders die Wassersportler. Dass es nach Ausweisung des Naturschutzgebietes zu weiteren Auflagen, in diesem Fall zu einer Befahrensregelung auf der Ostsee durch den Bund kommen könnte.
Selbst die Landesverordnung verbietet unter Punkt 15 „mit Luftsportgeräten zu starten oder zu landen“. Manfred Bohlen erklärte, dass das Kitesurfen als problematisch angesehen werden müsse, weil brütende Vögel die Drachen mit Greifvögeln verwechseln könnten. Doch im Bereich Altenteil und Wenkendorf seien keinerlei Einschränkungen für den Wassersport vorgesehen.
Der Rechtsanwalt der Wassersportler, Prof. Dr. Holger Schwemer, brachte Manfred Bohlen dazu, einzuräumen, es gebe keine Verpflichtung, das Schutzgebiet auszuweisen, wie es in seinen einleitenden Worten angeklungen war.
Kai Enseleit von „Windsport Fehmarn“ hob die Bedeutung des Wassersports für den Tourismus hervor. Man müsse auch an die Menschen denken.
Im Bereich Westermarkelsdorf soll es von April bis August nur noch möglich sein, auf einem drei Meter breiten Streifen an der Wasserlinie am Strand zu spazieren. Auf jeden Fall ohne Hund. Mit einer solchen Regelung könnten die Westermarkelsdorfer Bürger nicht leben, die meisten lebten vom Tourismus, sagte ein Einwohner.
Die konzessionierten Strände Fehmarns würden bestehen bleiben, jedoch soll es keine Erweiterungsmöglichkeiten geben. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet habe nicht ausgereicht, um die Artenvielfalt zu verbessern, sagte Wolfgang Detlefsen vom LLUR. Die Naturschutzverordnung sei die „schärfste Waffe, die wir haben“.
Und wie verhält sich die Stadt Fehmarn, wollte Professor Dr. Schwemer wissen. Sie erhält durch das Naturschutzgebiet Ökopunkte als Ausgleich für den Eingriff bei Bauvorhaben, hatte Burkhard Naß, Chef des Fachbereichs Bauen und Häfen der Stadt Fehmarn, erklärt. Letztlich sei es nach Abwägung eine politische Entscheidung, wie die Stellungnahme ausfalle.
Das geplante Naturschutzgebiet „Nördliche Seeniederung“ ist 825 Hektar groß und erstreckt sich im Wesentlichen entlang der gesamten nordwestlichen und nördlichen Küste von Fehmarn einschließlich eines rund 200 Meter breiten Flachwasserbereiches der Ostsee vor dem Fastensee, dem Salzensee und dem Markelsdorfer Huk.
Alles begann bereits 1999 mit der Natura 2000-Ausweisung der Gebiete. Es wurden sowohl Vogelschutzgebiete als auch FFH-Gebiete ausgewiesen. Vor sechs Jahren hatten der damalige Erste Stadtrat Fehmarns, Ingo Gädechens, Minister von Boetticher und Carsten Mackeprang vom Naturschutzverein „Nördliche Binnenseen“ einen Nutzungsvertrag unterschrieben. Der Naturschutzverein erklärte schon damals, das Naturschutzgebiet betreuen zu wollen.
Schutzzweck ist es, „die Natur in diesem Gebiet in ihrer Gesamtheit dauerhaft zu erhalten und, soweit es zur Erhaltung bestimmter Pflanzen- und Tierarten im Ökosystem erforderlich ist, zu entwickeln oder wieder herzustellen“.
Besonders hervorgehoben werden der Schweinswal, der Kammmolch und die Rotbauchunke, die Kreuz- und Wechselkröte und Vogelarten wie Rohrdommel und Goldregenpfeifer.
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