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Das Fehmare und der Paragraf 109

Insolvenzverwalter: Fehmarn muss das Bad mit einem neuen Betreiber oder allein betreiben

Das "FehMare" und der Paragraf 109

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FEHMARN - Von Heiko Witt - „Die Stadt Fehmarn wird das FehMare künftig selbst betreiben müssen oder mit einem neuen Betreiber und nicht auf die Einhaltung des Vertrages `pochen` können, da der Vertrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners schlicht überfordert, wie der Insolvenzantrag zeigt.“ Das sagte Insolvenzverwalter Jens-Sören Schröder auf unsere Nachfrage. Es laufen zurzeit Verhandlungen über einen Vergleich, bestätigte auch Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt. Die Fehmaraner müssen sich darauf einstellen: Das defizitäre Bad wird wohl doch ihren städtischen Haushalt belasten.

© F24/Witt

Goedtkes "Mädchen am Südstrand" trotzen vor dem "FehMare" dem Winter.

Der Insolvenzverwalter kann den FehMare-Vertrag zwischen der Mittelzentrumsholding Wahlstedt/Segeberg und der Stadt Fehmarn bei einem eröffneten Insolvenzverfahren nach Paragraf 109, Absatz 1, Satz 1 des Insolvenzrechts sogar kündigen. Und zwar zum Ende des Monats Februar mit einer Frist von drei Monaten. Dann müsste die MZH bis Ende Mai das Bad betreiben. Zur Saison müsste die neue Lösung stehen.

Paragraf 109, Absatz 1, Satz 1 lautet: „Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.“

Insolvenzverwalter Schröder hat bereits Bürgermeister Schmiedt aufgesucht, um ihm die Sachlage darzulegen. Am vergangenen Donnerstag erhielten in einer nichtöffentlichen Sitzung alle Stadtvertreter und bürgerlichen Mitglieder des Tourismusausschusses die Informationen. Mit dabei war auch der städtische Insolvenzfachanwalt Dr. Carsten Krage.

 „Es lagen beide Alternativen auf dem Tisch“, bestätigte Otto-Uwe Schmiedt. Zum einen, dass die Stadt Fehmarn selbst das FehMare betreibt, zum anderen, dass im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein neuer Betreiber gesucht wird. Auch Fehmarns Bürgermeister geht nicht mehr von einer weiteren Zusammenarbeit mit der MZH aus.

„Wir werden alles tun“

„Wir werden alles tun, dass der Betrieb auch nach der Revision weiterläuft“, so Schmiedt. Bekanntlich ist das neue Bad ohnehin bis zum 5. Februar und das alte Meerwasserwellenbad bis zum 27. Februar geschlossen. Es werde eine Übergangszeit geben, bis eine „spezielle Regelung“ den Betrieb sicherstelle.

Die MZH ist aus allem heraus, wenn der bestehende Pacht- und Betreibervertrag beendet wird – entweder einvernehmlich oder durch Kündigung. Nur so, erläutert Insolvenzverwalter Schröder ausdrücklich, könne die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der MZH vermieden werden.

„Unser Joker bleibt der Betreibervertrag über 15 Jahre mit einer Defizitbeteiligung der Stadt von maximal 92000 Euro jährlich“, sieht sich Bürgermeister Schmiedt diesbezüglich immer noch in einer starken Verhandlungsposition.

Einziehen könne die Stadt eine Vertragserfüllungsausfallbürgschaft in Höhe von 100 000 Euro, verriet der Verwaltungschef. Doch das kann eigentlich nur ein Anfang sein. Ihre Schadensersatzansprüche kann die Stadt Fehmarn indes nur zur Insolvenztabelle einreichen, in die sich alle Gläubiger eintragen.

Übernimmt die Stadt das Bad selbst, dann wird es darauf ankommen, mit einem möglichst geringen Verlust eine möglichst hohe Akzeptanz zu erzielen.

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