OLDENBURG · Von Anlaufschwierigkeiten keine Spur: Sein erstes Haushaltsjahr konnte der neu gegründete Schulverband Oldenburg-Land mit einem Überschuss von etwas über 46 000 Euro abschließen, berichtete Vorsteher Thomas Bauer auf der Verbandsversammlung am Mittwoch. Und was mit der Summe anzufangen sei, davon hat der Schulverband auch schon eine ganz konkrete Vorstellung – ein neuer Bus soll her.

© Wolfgang Behrends
Die Versammlung bekundete einhellige Zustimmung für die Anschaffung des neuen Busses für den Standort Göhl.
Die wichtigste Rolle in dieser „sehr erfreulichen“ Erstbilanz komme dabei den Mehreinnahmen bei der Erstattung von Schülerbeförderungskosten sowie den Schulkostenbeiträgen zu, so Bauer. Zudem trügen diverse Minderausgaben – etwa bei Lehr- und Lernmitteln – zum erwirtschafteten Überschuss bei. Unter diesen finanziellen Voraussetzungen sei es sogar möglich, ohne Aufnahme eines Kredits einen neuen Schulbus für den Standort Göhl anzuschaffen, zeigte sich der Vorstandsvorsitzende erfreut. Zudem soll eine Teilerneuerung der schulischen EDV-Anlagen erfolgen.
Mittlerweile versieht der Göhler Schulbus seit fast 14 Jahren seinen Dienst; die Unterhaltung des Fahrzeugs, etwa durch laufende Reparaturen sei sehr kostenintensiv, berichtet der Schulverbandsvorsitzende. Somit werde sich die Neuanschaffung, für die 40 000 Euro im Haushalt 2012 eingeplant wird, bald rentieren. Vom neuen Bus sollen allerdings nicht nur die Göhler profitieren; auch bei Klassenfahrten oder Fahrten zum Schwimmunterricht werde das Fahrzeug zum Einsatz kommen, so dass alle Schüler etwas von der Neuanschaffung haben, betonte Bauer.
Diese Angebote werden auch rege genutzt, wie ein Blick in die aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2012/13 verriet: 285 Kinder werden die Grundschulen des Schulverbandes besuchen, davon entfallen 80 auf den Standort Hansühn, jeweils 70 Schüler werden in Neukirchen und Gremersdorf unterrichtet und die Göhler Grundschule beherbergt im kommenden Schuljahr 65 Schüler.
Um das Angebot der Schulen auch Kindern aus einkommensschwachen Familien zur Verfügung zu stellen, kann in besonderen Fällen die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. An sich eine begrüßenswerte Regelung, gab es bislang jedoch keine einheitliche Handhabe für den Umfang dieser Freistellung. Mit einer Satzungsergänzung holte die Schulverbandsversammlung dies nun nach: Künftig gibt es eine zehnprozentige Ermäßigung für Geschwisterkinder, bei Inanspruchnahme von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII wird die Hälfte der Gebühr erlassen. Mit der neuen Regelung soll Willkür bei der Ermäßigungsvergabe vermieden werden, begründete Thomas Bauer den Beschlussvorschlag, dem sich die Runde dann auch einstimmig anschloss. · wob
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