Richter Sam Sparks bezeichnete die Klageschrift als „überlang und polemisch“, gibt dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger aber die Chance zu einer Überarbeitung. Innerhalb von 20 Tagen kann der 40-jährige Amerikaner beim Gericht in Austin/Texas eine neue Version einreichen, in der „kurz und klar detaillierte Fakten“ dargelegt werden sollen. Das aktuelle Schreiben komme einer PR-Maßnahme gleich.
Doping: Die merkwürdigsten Ausreden
„Wir werden ein Format vorlegen, dass den Anforderungen von Richter Sparks entspricht“, sagte Armstrongs Rechtsanwalt Tim Herman unmittelbar nach der Entscheidung gegenüber der Washington Post. Spätestens am Mittwoch soll die verkürzte Neufassung vorliegen. Die erste Klageschrift umfasste 80 Seiten.
Die lange Liste: Sportstars unter Dopingverdacht
Die USADA hatte den Anfang 2011 endgültig zurückgetretenen Ex-Weltmeister im Juni formal des Dopings angeklagt. Die Agentur stützt sich auf zehn Zeugen, zu denen auch Armstrongs einstige Helfer Tyler Hamilton und Floyd Landis zählen. Neben dem Tour-Rekordsieger sind fünf weitere Fahrer des Dopings angeklagt.
Armstrong sieht sich derzeit einem Ultimatum gegenüber, sich bis Samstag zu entscheiden, ob er Sanktionen akzeptiert. Andernfalls wird die Angelegenheit vor einem Gericht entschieden. Bei einer Verurteilung drohen Armstrong, der jegliche Einnahme von Dopingmitteln abstreitet, neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Tour-Siege.
Die Gewinner der Tour de France seit 1989
Erst vor wenigen Tagen hatte er via Twitter erbost auf die neusten Dopingvorwürfe gegen ihn reagiert. „Es geht nicht darum, dass die USADA den Radsport sauber machen will. Es geht eher um eine selektive Strafverfolgung. Das riecht nach Rache“, twitterte Armstrong.
SID































































































