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Erfurter Affäre ruft BMI auf den Plan

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Berlin - Die Affäre um Blutmanipulationen bei Athleten durch den Erfurter Sportarzt Franke ruft das Bundesinnenministerium auf den Plan.

Die Affäre um den Erfurter Sportmediziner könnte finanzielle Konsequenzen für den Olympiastützpunkt Thüringen haben. Das Bundesinnenministerium lässt die Vorgänge um die Blutmanipulationen durch eine umstrittene UV-Bestrahlung bei rund 30 Sportlern durch den Erfurter Sportmediziners Andreas Franke vom Bundesverwaltungsamt zuwendungsrechtlich prüfen.

Einen entsprechenden Bericht der “Frankfurter Rundschau“ (Freitagausgabe) bestätigte das BMI der Nachrichtenagentur dpa. Nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und der sportrechtlichen Verfahren würden die Ergebnisse bewertet und “gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen gezogen“, sagte der Sprecher des BMI, Hendrik Lörges.

Die lange Liste: Sportstars unter Dopingverdacht

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Der Olympiastützpunkt Thüringen erhält vom Bund in diesem Jahr Fördergelder in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Der Sportarzt Franke soll mindestens 30 Athleten mit der umstrittenen UV-Bestrahlung des Blutes behandelt haben. Nach Erkenntnissen des BMI hat Franke die Behandlungen im Rahmen des bestehenden Honorarvertrags über den Olympiastützpunkt abgerechnet. Zuwendungen des Bundes sind seit Jahren mit der Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen verknüpft.

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft hat am Freitag “mit Unverständnis“ auf Medienberichte zu den Ermittlungen gegen Franke reagiert. Auf der Liste der behandelten Sportler waren neben 28 weiteren Namen auch die der Eisschnellläuferinnen Claudia Pechstein und Judith Hesse aufgetaucht.

Der Bericht der ARD-Sportschau sei nach Auffassung der DESG “aus rechtlicher als auch aus medizinischer Sicht eine unkorrekte Darstellung und belastet das laufende Ermittlungsverfahren“, kritisiert DESG-Präsident Gerd Heinze in dem Schreiben. “Die auf rechtlich unzulässigem Weg erworbene und lancierte Namensliste von möglicherweise behandelten Sportlern und die selektive Veröffentlichung von einzelnen Sportlern stellt eine unerträgliche Vorverurteilung der benannten Sportler dar.“

Eine Sprecherin der ARD wollte diese Darstellung nicht kommentieren, verwies jedoch darauf, “dass in dem Sportschau-Beitrag vom vergangenen Sonntag der Vizepräsident und Medizinchef der WADA, Arne Ljungqvist, eindeutig festgestellt hat, dass die Einführung von Blut, Blutzellen oder blutzellenähnlichen Produkten ohne begründete gesundheitliche Notwendigkeit verboten ist, ebenso wie andere Infusionen auch.“

Neben der DESG äußerte auch der Thüringer Sportärztebundes Kritik. “Was aus Sicht des Thüringer Sportärztebundes einer Vorverurteilung gleicht, ist die derzeitige Pressekampagne, vor allen Dingen gegenüber betroffenen Sportlern, insbesondere den Nachwuchssportlern“, hieß es in einer Mitteilung.

Doping: Die merkwürdigsten Ausreden

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Selbst wenn die durchgeführten Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und des Deutschen Olympischen Sportbundes bei diesen genannten Sportlern keine Bestätigung des Anfangsverdachtes erbringen werden, würden diese Sportler den Makel durch die Pressekampagne in den nächsten Jahren nicht verlieren. “Hier ist verantwortungslos mit Patientendaten umgegangen worden“, sagte Egbert Seidel, 2. Vorsitzender des Thüringer Sportärztebundes.

Außerdem bedürfe laut Ärztebund die “unwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der eingesetzten Methode“ - über die der Olympiastützpunktleiter seit 2007 informiert gewesen sei - einer Richtigstellung. Es handele sich dabei um eine Therapiemethode, welche in wissenschaftlichen Untersuchungen an der renommierten Klinik für Innere Medizin der Friedrich-Schiller-Universität über 20 Jahre bei Patienten durchgeführt worden sei.

“Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese Methode bei Gesunden keinen Effekt erzielt“, erklärte Seidel. Bei Kranken seien jedoch in wissenschaftlichen Studien signifikante Effekte erzielt worden. “Somit war es nicht Ziel der Methode - und dafür ist sie auch nicht bekannt-, eine Leistungssteigerung zu erzielen.“ Dies habe auch Franke der Staatsanwaltschaft bestätigt.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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