Ermittlungen gegen Franke eingestellt

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Ermittlungen gegen Franke eingestellt

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Erfurt - Lange hat die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Andreas Franke wegen angeblichen Dopings ermittelt. Ein dringender Tatverdacht konnte nicht nachgewiesen werden. Die Untersuchungen von DOSB und NADA gehen weiter.

© dapd

Die Praxis von Andreas Franke

Kein Strafe gegen den Arzt, doch ein Verstoß von Sportlern gegen die Anti-Doping-Regeln: Dies ist die klare Aussage der Staatsanwaltschaft Erfurt, die am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen den Sportmediziner Andreas Franke bekannt gab. Auf einige der 30 am Olympiastützpunkt in Erfurt behandelten Sportler könnten nun weitere Verfahren durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) zukommen. Diese erwartet in einem Fall die Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts DIS noch vor Olympia, ein weiteres Verfahren hatte die NADA bereits Mitte Juni eingeleitet.

„Wir nehmen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Ungeachtet der Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen betreiben wir die von uns bereits eingeleiteten sportrechtlichen Verfahren zügig und konsequent weiter“, erklärte die NADA am Mittwoch auf SID-Anfrage. Eine erste Entscheidung hatte es bereits im Fall der Eisschnellläuferin Judith Hesse gegeben. Bei der Erfurterin, die sich selbst wegen einer Behandlung nach dem 1. Januar 2011 angezeigt hatte, wurde kein Verschulden festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt teilte dem Sport-Informations-Dienst (SID) am Mittwoch mit, sie habe das Verfahren gegen den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke eingestellt, dem vorgeworfen worden war, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und dem Körper der Sportler zu Dopingzwecken wieder zugeführt zu haben. Die Behörde: „Nach Bewertung des gesamten Akteninhalts besteht kein hinreichender Tatverdacht und ist eine Verurteilung nicht zu erwarten.“

Entscheidend ist folgende Passage in der Erklärung der Justizbehörde: „Zwar handelt es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei der vom Beschuldigten vorgenommenen UV-Bestrahlung um einen objektiven Verstoß zumindest gegen Buchstabe M 1.1. der Anlage zum Übereingekommen gegen Doping im Sport und damit eine verbotene Methode, ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport ist aber nicht nachweisbar.“

Laut Staatsanwaltschaft waren Behandlungen vor dem 1.11.2007 schon deshalb nicht strafbar, „weil nach der alten Fassung des Arzneimittelgesetzes verbotene Methoden nicht von den Strafbarkeitsvorschriften des Arzneimittelgesetzes umfasst waren.“ Bei Behandlungen zwischen dem 1. November 2007 und dem 11. April 2011 könne „nicht nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte diese zu Dopingzwecken, also mit dem Ziel einer Leistungssteigerung im Sport, angewendet hat“.

Laut Staatsanwalt Grünseisen sei die Erklärung Frankes, „er habe die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt, nicht zu widerlegen“. Dafür spreche, dass die Methode keine wissenschaftlich belastbare leistungsfördernde Wirkung habe und Franke diese seit Jahren auf seiner Internetseite und auch gegenüber dem Olympiastützpunkt bekannt gemacht habe. Es sei „weder eine systematische noch eine zielgerichtete Behandlung von Sportlern zu erkennen“.

Auch stehe fest, dass die dem Beschuldigten vorgeworfene Methode bei „Nicht-Sportlern“ angewandt wurde: „Letztlich haben auch sämtliche als Zeugen - und damit zur Wahrheit verpflichteten - gehörten Sportler eine zielgerichtete Behandlung zur Leistungssteigerung von sich gewiesen.“ Sie hätten bekundet, Franke wegen aktueller Erkrankungen aufgesucht zu haben.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) erwägt laut Präsident Clemens Prokop eine Dienstaufsichts-Beschwerde gegen die Erfurter Staatsanwaltschaft. Prokop, ehemals Staatsanwalt und nun Amtsgerichtsdirektor, will mit der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Überprüfung der staatsanwaltlichen Entscheidung erzwingen. Er kritisiert, dass eigentlich verbotene Methoden, die zu Heilzwecken angewendet würden, laut Staatsanwaltschaft ohne Sanktionen bleiben sollten. Dabei sei in diesen Fällen eine Ausnahmegenehmigung der NADA nötig. Dies schreibe der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA eindeutig vor.

In einer Reaktion des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erklärte Pressesprecher Christian Klaue: „Dies beantwortet lediglich die strafrechtliche Frage. Das sportrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Instrumentarium ist vom Strafrecht unabhängig und weitergehend. Deshalb wird sich das DOSB-Präsidium mit den Vorgängen um den Arzt beschäftigen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Die Zusammenarbeit des Arztes mit dem OSP ist bereits seit Bekanntwerden der Vorwürfe beendet.“ Die Bewertung des Verhaltens der Sportler liege in den Händen der NADA.

Klaus Riegert, CDU-Obmann im Bundestags-Sportausschuss, sagt: „Ich glaube eher nicht, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf die Dopingermittlungen haben werden, da diesen eine andere Frage zugrunde liegt.“ Claudia Pechsteins Manager Ralf Grengel wollte sich auf SID-Anfrage mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein hatte im Mai eine Schadenersatzklage gegen die ARD angekündigt.

Das Landgericht Köln hatte Anfang Juni dem WDR untersagt, zu behaupten, Franke habe verbotene Methoden angewandt. Doch die Athleten verstießen offenbar gegen verbotene Methoden. Hajo Seppelt, Autor des Berichtes, zum SID: „Der WDR legt gegen das Urteil Berufung ein, nachdem die Staatsanwaltschaft bestätigt hat, dass richtig war, was in der Sportschau behauptet worden ist.“

sid

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