Entscheidung des OVG: Fehmarn scheitert in Schleswig

Fehmarn konnte sich mit seiner Beschwerde wegen der Verantwortung für den Brandschutz vor dem OVG in Schleswig nicht durchsetzten. Es darf auf Fehmarn weitergebaut werden.
Fehmarn/Schleswig – Die Stadt Fehmarn hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am Mittwoch eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat einen Eilantrag der Stadt gegen den Beginn der Bauarbeiten an der Festen Fehmarnbeltquerung zurückgewiesen. Es geht um das Rettungs- und Notfallkonzept für die Baustelle und den Tunnel. Fehmarn, verantwortlich für den Brandschutz im Tunnel und auf der Baustelle, hält das Konzept bisher für nicht ausreichend und hatte deshalb Ende Oktober gerichtliche Hilfe beantragt, um einen Aufschub des Baubeginns zu erreichen.
Das Gericht widerspricht mit seinem Urteil, stellt nun klar, dass Fehmarn gar keinen Anspruch auf die Forderung hat, das Landesverkehrsministerium gegenüber dem Vorhabenträger Femern A/S nicht tätig werden muss. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.
Weitere Hintergründe folgen.