Landwirtschaft oder Gewerbe ?

FEHMARN -hö- Genehmigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) die Erweiterung der bestehenden Schweinemastanlage bei Schlagsdorf, werden an dem Standort in vier Ställen rund 10 548 Tiere gehalten und in vier Behältern 17 600 m³ Gülle gelagert. Für viele Anwohner und Gegner des Vorhabens ist das eine nicht hinzunehmende Größenordnung in einer Tourismusregion. Folglich hat es zahlreiche Einwendungen gegeben, die am Donnerstag im gut gefüllten Dörfergemeinschaftshaus Meeschendorf im Rahmen einer öffentlichen Erörterung abgearbeitet wurden.
Die Diskussion um die Erweiterung der bestehenden Schweinemastanlage um 6 708 Mastplätze und zwei Güllebehälter mit einem Lagervolumen von 9 436 m³ bewegt Fehmarn und die Lokalpolitik seit mehr als einem halben Jahr. Da es sich um eine Privilegierung des Bauvorhabens handelt, ist das LLUR die Genehmigungsbehörde, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSch) zu entscheiden hat. Nicht die Stadt Fehmarn, die im Dezember ihr gemeindliches Einvernehmen erteilt hat, nachdem sie es zuvor versagt hatte. Allzu gerne hätte man dieses Einvernehmen nicht gegeben, aus Angst vor einer Klage hätte man sie dann aber doch erteilt, zeigte Bauausschussvorsitzender Marco Eberle (Grüne) die Beweggründe der Stadtvertretung auf.
Nach Gesetzeslage ist es Landwirtschaft
Entscheidungsbefugnis besäße die Stadt Fehmarn nur, wenn es sich nicht um einen landwirtschaftlichen, sondern um einen gewerblichen Betrieb handeln würde. Und um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich, wenn das für die Tierhaltung erforderliche Futter zu 51 Prozent auf eigenen oder zugepachteten Flächen produziert wird. Das sei sichergestellt, sagte Rechtsanwalt Dr. Hilmar Hentschke im Namen des Antragstellers.

Für Günther Schmoranzer von der IG Lebenswertes Fehmarn blieb es trotzdem eine „Schweinefabrik“. Er und auch weitere Vertreter der Einwenderseite, wie Christa Woitalla (BUND), Norbert Schmell (NABU) oder Beate und Jürgen Meißner (IG), warnten noch vor weiteren Gefahren und Beeinträchtigungen, die von der Anlage ausgehen würden. Ein wesentliches Problem stellt für sie die anfallende Gülle dar. Das geht los bei der Lagerung, betrifft ihren Transport und die Ausbringung auf die Felder. Doch auch hier bewege sich laut Experten alles im rechtlichen Rahmen. Die Nettoflächen für die Ausbringung seien vorhanden, die Abnahmeverträge ausreichend, ebenso die verkehrliche Anbindung über die Kreisstraße. Zusätzliche An- und Abfahrten von Tiertransporten würde es nur rund 402 geben, bei 176 000 An- und Abfahrten von Touristen falle das kaum ins Gewicht, argumentierte die Seite des Antragstellers. Dies wiederum brachte Nils Lull

aus Petersdorf auf die Palme, der feststellte, dass die Insel von 176 000 Anfahrten von Touristen lebe, aber nicht von 402 Schweinetransporten. „Gegen das, was besteht, können wir nichts machen, wir wollen aber verhindern, dass doppelt so viel Belastung auf uns zukommt“, so Jürgen Meißner zur Intention der IG, gegen das Projekt vorzugehen. Das gelte nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Touristen, von denen viele ihren Urlaub in Petersdorf und Umgebung verbringen würden. Doch auch hier kam der Einwand von Dr. Hentschke, dass der F-Plan für den Standort eindeutig eine landwirtschaftlich genutzte Fläche ausweise, es hier kein Vorzugsgebiet Tourismus gebe.
Sorge um Patienten im Therapeutikum
Dr. Peter Liffler verwies auf die Nähe des Therapeutikums Westfehmarn zum Standort. Es würden Patienten mit Atemwegserkrankungen und Neurodermitis therapiert. Sie würden durch die Emissionen zusätzlich belastet. Hier verwies Christa Woitalla auf die „nicht zu unterschätzende Gefahr“ des Gases Schwefelwasserstoff sowie die anfallende Staubbelastung.
Die Sachverständige der Landwirtschaftskammer, Dr. Dorothee Holste, versuchte zu beruhigen. Sämtliche relevante Werte würden weit unterschritten. Allerdings bestätigte sie auf Nachfrage aus den Zuhörerreihen, dass die Berechnung auf „Konventionswerten“ beruhe und vor Ort aufgrund des extrem hohen Aufwands keine Messung stattgefunden habe. Für die Bewertung sei die Arbeit mit Durchschnittswerten aber unproblematisch, sagte die Sachverständige.
Juristische „Spitzfindigkeiten“
In ähnlichem Stil ging es bei der Anhörung weiter. Der Antragsteller bewegt sich mit seinem Vorhaben offensichtlich im gesetzlichen Rahmen, während Einwender wie Günther Schmoranzer bei der juristischen Bewertung „Spitzfindigkeiten“ ausmachte. Unterm Strich blieb es ein sehr emotional diskutiertes Thema, bei dem sich Landwirte wie Nico Lafrenz aus Klausdorf genötigt sahen mitzuteilen, dass Touristen sehr wohl mit zeitweiligen Gerüchen auf den Bauernhöfen leben könnten. Und wenn sie ins Hofcafé gingen, wüssten sie, dass sie nicht in Hamburg an der Alster sitzen.
Abluftreinigung der Altanlage nicht vom Tisch
Die Gegner des Projektes durften sich jedoch über die Aussage von Dr. Hentschke freuen, dass man die Forderung nach einer verbesserten Abluftreinigung der bestehenden Schweinemastanlage mitnehmen werde. Diese ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens, das ausschließlich die Erweiterung umfasst. Die beim Erörterungstermin erarbeiteten Positionen werden nach Angaben von Verhandlungsleiter Frank Meinert in die Sachentscheidung, die das LLUR zu treffen hat, mit aufgenommen. Stefan Eulitz vom LLUR geht davon aus, dass die Genehmigunsbehörde bis zum Sommer zu einer Entscheidungsfindung kommen wird.