Nächstes Urteil pro Belttunnel: Aktionsbündnis scheitert mit Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht

Niederlage in Leipzig für das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung. Ein Eilantrag auf Baustopp bis zur Entscheidung über die Klage gegen den Planänderungsbeschluss ist gescheitert.
- Kein Baustopp: Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung scheitert mit Eilantrag.
- Bundesverwaltungsgericht muss Begründung der Entscheidung noch bekannt geben.
- Aktionsbündnis mit harscher Kritik an der Entscheidung des Gerichts.
Leipzig/Kiel/Fehmarn – Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Beschwerde der Stadt Fehmarn zuletzt abgelehnt hatte, scheiterte am Donnerstag auch ein Eilantrag des Aktionsbündnisses gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) – und somit erneut ein geforderter Stopp des Weiterbaus auf und vor Fehmarn.
Das Ausbremsen der sofortigen Vollziehbarkeit der Baumaßnahmen scheitert
Das Aktionsbündnis hatte bereits im Oktober des letzten Jahres Klage gegen den Planänderungsbeschluss des Landes eingereicht, da es den vorgesehenen Ausgleich streng geschützter Riffe als unzureichend erachtet. Mit Beschluss ging auch die sofortige Vollziehbarkeit von Baumaßnahmen im Bereich der Riffflächen vor Fehmarn einher.
Begründung für die Entscheidung reicht das Bundesverwaltungsgericht nach
Ein Antrag vom 17. Januar, die aufschiebende Wirkung der Klage wieder in Kraft zu setzen, ist nun gescheitert. „Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt“, heißt es vonseiten des Gerichts. Die Gründe der Entscheidung, deren redaktionelle Bearbeitung aufgrund gerichtsinterner Arbeitsabläufe einige Tage in Anspruch nehme, werde man den Beteiligten zeitnah übermitteln.
Mit seiner Ablehnung unseres Eilantrags verlässt das BVerwG den Boden der Rechtsstaatlichkeit.
„Wir werden weitere rechtliche Schritte von einer sorgfältigen Prüfung der angekündigten Begründung der Entscheidung abhängig machen“, sagte gestern Hendrick Kerlen, Vorsitzender des Aktionsbündnisses, ließ aber keinen Zweifel daran, was die Gegner des Tunnels von der Entscheidung halten. „Mit seiner Ablehnung unseres Eilantrags verlässt das BVerwG den Boden der Rechtsstaatlichkeit.“ Das Gericht habe bis Freitag eine Frist für Stellungnahmen gesetzt und erkläre nun indirekt durch seinen Beschluss, einen Tag vor Ablauf dieser Frist, es wolle lieber nicht hören, was die Beteiligten zu den Sachverhalten zu sagen haben, so Kerlen.
Kerlen: Umwelt- und Naturschutz nur ein Feigenblatt
Erneut weise das Gericht mit seinem Urteil dem Schutz von Umwelt und Natur, insbesondere Seegebieten, lediglich eine Feigenblattrolle zu, so Kerlen. „Für das Gericht spielen die Schutzgüter Umwelt und Natur dann keine Rolle mehr, wenn es um die Durchsetzung überholter – sprich sinnloser – Verkehrsprojekte und partikulärer Wirtschaftsinteressen geht.“
Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt.
Landeswirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hofft, dass die Gegner nach den jüngsten Beschlüssen nun ihren Frieden mit dem Projekt machen. Das Vorgehen von Vorhabenträger Femern A/S sei rechtens gewesen. „Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp“, so der Minister.