Der BRH hatte in seinem Bericht zur Hinterlandanbindung im Oktober 2019 über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Forderungen klar abgelehnt. Ostholsteins Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn (SPD) und Ingo Gädechens (CDU) können dies nachvollziehen, denn „Aufgabe des BRH sei es, eine möglichst effiziente Mittelverwendung anzumahnen“, so Gädechens. Andererseits gilt der Verweis auf die letztendliche Entscheidung des Bundestags. Der könne auch Haushaltsrecht brechen, so Hagedorn, die das NKV als Ausrede sieht, um den übergesetzlichen Schutz zu verhindern. Beide stehen hinter den übergesetzlichen Forderungen. Die können sich laut BRH auf knapp 600 Millionen Euro belaufen.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Dr. Konstantin von Notz hält das Gesamtprojekt ohnehin für „völlig aus dem Ruder gelaufen“. Zudem sei das NKV über Jahre künstlich hochgerechnet worden. „Sonst hätte das Vorhaben überhaupt nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden dürfen.“ Hagedorn sieht nicht nur die Kosten als Problem. „Weniger prognostizierter Verkehr, zunehmend umweltfreundlichere Fähren fahren weiter – der Nutzen des gesamten Projekts sinkt.“ Auch der BRH zeigt in diese Richtung, wenn er fragt, ob mit den prognostizierten Kosten „ein derart gesteigerter Nutzen einhergeht“. Nicht zuletzt unter Klimaschutzgesichtspunkten, die berechtigter denn je seien, sei ein Tunnel, der den Auto- und Lkw-Verkehr fördere und bei dem so viel Beton verbaut werde, keine Antwort auf die zukünftige Mobilität, so die Bundestagsabgeordnete, die viele gute Gründe sieht, das Projekt zu überdenken.
Artikel 22 im
Staatsvertrag
bietet die Möglichkeit, „sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projekts sich deutlich anders entwickeln als angenommen“. Konstantin von Notz: „Als Grüne haben wir im Bundestag wiederholt Anträge vorgelegt, die die Bundesregierung auffordern, von dieser Klausel Gebrauch zu machen und das Projekt ergebnisoffen neu zu bewerten.“ Bettina Hagedorn verweist konkret auf den Haushaltsausschuss vom 24. Oktober 2019, der diese Bitte vorgetragen hatte.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
sehe nach eigener Aussage nicht die Notwendigkeit. „Das bedauere ich sehr.“
Für Ingo Gädechens greift der Artikel allerdings nur, wenn beide Vertragspartner „Gesprächsbedarf anmelden“. Die dänische Seite habe „ein ums andere Mal bestätigt, dass auch trotz aller Änderungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen an der Beltquerung festgehalten wird“, so der CDU-Abgeordnete, dessen Devise es bleibe, „das Optimale aus dem Projekt für die Menschen in unserer Region herauszuholen“.