Zuch: Vergleich ein Erfolg

Fehmarn/Leipzig –hö- Wenn im Herbst am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mehrere Klagen gegen den geplanten Fehmarnbelttunnel verhandelt werden, ist die Stadt Fehmarn als Klägerin dabei. Doch wo verhandelt wird, steht noch nicht fest. Der große Sitzungssaal ist unter Corona-Bedingungen zu klein.
- 160 Prozessbeteiligte werden im Herbst erwartet
- Bundesverwaltungsgericht will Verhandlung in die Messehallen verlegen
- Vergleich ein Erfolg für die Stadt Fehmarn
Auf den rund 220 Quadratmetern können die Abstandsregelungen nicht gewahrt werden, denn es werden bis zu 160 Prozessbeteiligte erwartet. Nach Mitteilung von Fehmarns Regionalmanager Jürgen Zuch könnte die Verhandlung möglicherweise in den Messehallen durchgeführt werden. Von dieser Möglichkeit habe er jedenfalls gehört.
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) erhobenen Klagen der Gemeinden Großenbrode, Scharbeutz und Bad Schwartau, die vor dem BVerwG in Leipzig ebenfalls verhandelt werden sollten, sind hingegen vom Tisch, nachdem mit dem beklagten Land Schleswig-Holstein und dem Tunnelbetreiber Femern A/S ein Vergleich geschlossen werden konnte (wir berichteten).
Kern der Einigung ist laut Zuch der, dass der Schienengüterverkehr auf der Trasse erst dann aufgenommen werden kann, wenn zwischen Puttgarden und Lübeck der erforderliche Lärm- und Erschütterungsschutz fertiggestellt ist oder ein Planergänzungsverfahren für den Fehmarnbelttunnel durchgeführt wird. Im bestehenden Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelttunnel sei lediglich festgelegt worden, dass die Aufnahme des Schienengüterverkehrs nach Fertigstellung des Tunnels gegebenenfalls auch ohne Lärmschutz erfolgen sollte.
„Es ist ein toller Erfolg für die klagenden Kommunen und alle Hinterlandgemeinden“, machte Zuch hinsichtlich des erfolgten Vergleichs deutlich. Ein Erfolg auch für die Stadt Fehmarn, deren Klage jedoch noch umfangreicher sei, ergänzt der Regionalmanager gegenüber dem FT. Beispielsweise geht es um die Sicherstellung des Brandschutzes im Tunnel. Hier sei man noch „meilenweit von einer Lösung entfernt“, verdeutlichte Jürgen Zuch.