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Corona-Impfstatus wird sich wohl ändern – Wer dann noch als geimpft gilt

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Von: Judith Braun

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Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wird sich wohl auch der Corona-Impfstatus ändern. Die Bundesregierung plant radikale Änderungen.

München – Zwar steigt die Anzahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland aktuell wieder an, dennoch fallen ab dem ersten Aprilwochenende mehrere Corona-Regeln weg. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das nach der Übergangsphase ab 2. April in den Bundesländern in Kraft tritt, ändern sich ab Oktober 2022 offenbar auch die Regeln beim Immunstatus. Wer nicht geboostert ist, könnte dann unter Umständen als ungeimpft gelten.

Corona-Impfstatus wird sich wohl ändern – Wer dann nicht mehr als geimpft gilt

Einem Bericht der „Zeit“ zufolge soll die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf geplant haben, dass ab Oktober nur noch dreifach geimpfte Personen als „vollständig geimpft“ gelten. Demnach würden zweifach gegen das Coronavirus* Geimpfte ab dem 1. Oktober ihren Impfstatus als vollständig Geimpfte verlieren. Derzeit sind Personen mit zwei Impfdosen ohne Booster-Impfung grundimmunisiert und haben somit den Status „vollständig geimpft“.

Corona-Impfstatus: Genesen, geimpft, geboostert – Diese Fristen gelten aktuell

Aktuell verlieren zweifach Geimpfte ihren Immunstatus nach neun Monaten (270 Tagen). Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, gilt auf unbefristete Zeit als „geboostert“. Allerdings müssen sich auch Geboosterte um ein neues digitales Impfzertifikat kümmern, da dieses aus technischen Gründen abläuft*.

Genesene verlieren nach den derzeitigen Regeln ihren Immunstatus nach sechs Monaten (180 Tagen). Laut dem neuen Gesetzesentwurf gibt es dann allerdings auch Änderungen für Genesene. Ab Oktober entspricht eine Genesung einer Impfung. Somit brauchen Genesene dann zwei Impfdosen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

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Corona: So weisen Sie ab Oktober Ihre Genesung nach

Um eine Genesung nachweisen zu können, reicht vor der ersten Impfung ein Antikörper-Test. Personen, die vor oder nach der zweiten Imfpdosis an Corona erkranken, müssen ein mindestens 28 Tage altes positives PCR-Testergebnis, eine Quarantäne-Aufforderung oder ein Quarantäne-Nachweis vorlegen können. Bis Ende September gelten Genesene mit nur einer Impfung als „vollständig geimpft“, wenn sie eine Genesung nachweisen können. Ab Oktober ändern sich dann auch die Fristen für Geimpfte.

Corona-Warn-App zeigt den Impfstatus an. (Symbolbild)
Zweifach Geimpfte könnten ab Oktober als nicht mehr „vollständig geimpft“ gelten. (Symbolbild) © Felix Schlikis/IMAGO

Aufgepasst! Wer nur zweifach geimpft ist, könnte automatisch als nicht geimpft gelten

Während Genesene weiterhin nach 180 Tagen ihren Immun-Status verlieren und dreifach Geimpfte unbefristet als „geboostert“ gelten, verlieren zweifach Geimpfte ihren Impfstatus ab 1. Oktober automatisch. Deshalb müssen Bürger ab diesem Zeitpunkt ganz besonders auf ihren aktuellen Impfstatus achten.

Relevant wird der Immunstatus, wenn im Herbst wieder 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen greifen. Bei einer 2G-Regelung erhalten Geboosterte weiterhin Zugang, zweifach Geimpfte allerdings nicht mehr. Bei 3G bräuchte eine zweifach geimpfte Person dann einen tagesaktuellen Schnelltest. Ab April fallen viele Beschränkungen aber erstmal weg. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) fordert ein Ende der Corona-Regeln*. Und das, obwohl er kürzlich noch eine Sommerwelle erwartete*. *24vita.de und hna.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.

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