1. Fehmarnsches Tageblatt
  2. Heiligenhafen

B 207-Ausbau bei Großenbrode: Verlegung des Schöpfwerks sorgt beim Verbandsvorsteher für Unverständnis

Erstellt:

Von: Patrick Rahlf

Kommentare

Wulf Kruse vor dem Schöpfwerk an der B 207
Wulf Kruse steht vor dem Schöpfwerk an der B207. Dieses soll im Zuge des vierspurigen Straßenausbaus verlegt werden. Der neue Standort ist aber nicht kompatibel mit den Plänen der Deutschen Bahn, so der Verbandsvorsteher. © Patrick Rahlf

Das Schöpfwerk an der B 207 bei Großenbrode muss wegen des vierspurigen Straßenausbaus verlegt werden. Doch die neue Stelle sei völlig ungeeignet, sagt Wulf Kruse, Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes.

Großenbrode – Wulf Kruse, Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode, kann nur mit dem Kopf schütteln: Das Schöpfwerk der Gemeinde an der B207 muss aufgrund des geplanten vierspurigen Straßenausbaus verlegt werden. „Rund 30 Meter soll es weichen. Die Planungen hierfür laufen schon lange und haben bereits viel Geld verschlungen.“ Doch die Stelle, wo das neue Schöpfwerk gebaut werden soll, sei absolut ungeeignet, so Kruse. Der einfache Grund: Die Schienenhinterlandanbindung sei nicht berücksichtigt worden.

Für Wulf Kruse ist es ein absolutes Unding, dass die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Baugesellschaft mbH (Deges) und die Bahn es nicht geschafft hätten, sich in dieser Angelegenheit besser abzustimmen. „Für mich ist das ein teurer Schildbürgerstreich.“ Er hätte sowohl mit Deges-Mitarbeitern als auch mit Ministeriumsvertretern aus Kiel Kontakt gehabt, selbst mit Schleswig-Holsteins früherem Verkehrsminister Bernd Buchholz hätte er während eines Großenbrode-Besuchs gesprochen. „Kritik wird nicht angenommen. Man wird als Nörgler betitelt und dann war es das. Auch im Dialogforum werden Bedenken anscheinend nur in Aktenordnern abgeheftet“, moniert Kruse.

Erst wenn die Öffentlichkeit direkt betroffen sei, komme regelmäßig Bewegung in die Sache. „Es war doch allen klar, dass die Bauarbeiten mit der Schwelle auf der Fehmarnsundbrücke zu einem Verkehrschaos an Himmelfahrt führen würden. Aber auch diese Warnungen wurden im Vorfeld ignoriert.“

Deges: „Problematik ist uns bekannt“

Ulf Evert, Pressesprecher der Deges, sagt auf HP-Anfrage: „Die Problematik um das Schöpfwerk Großenbrode ist uns bekannt und liegt darin begründet, dass seit September 2021 für den von der Deges verantworteten Bauabschnitt der B207 vollzugsfähiges Baurecht besteht, für die parallel laufenden Bahntrassen jedoch absehbar nicht. Eine einseitige Planänderung ist für uns nicht möglich, auch um unser Baurecht nicht zu gefährden – für die Verlegung des Schöpfwerks verließen wir jedoch die bestehenden Planfeststellungsgrenzen.“ Zurzeit würde man sich in intensiven Gesprächen mit der Bahn sowie dem Wasser- und Bodenverband befinden, um die Voraussetzungen für eine Lösung zu schaffen. „Inhalte dieser Gespräche sind unter anderem der vorzeitige Grunderwerb noch im Privatbesitz befindlicher Flächen sowie eine Kostenteilung mit der Bahn“, erklärte Ulf Evert.

Einen weiteren groben Planungsfehler hat Wulf Kruse seiner Meinung nach ebenfalls ausgemacht: Sowohl die Straße als auch die Bahntrassen seien zukünftig gegen Ostseehochwasser nicht ausreichend geschützt. „Wenn man jetzt alles neu baut, dann sollte man doch auch für die Zukunft bauen. Das würde bedeuten, dass man den Straßendamm deichähnlich ausbaut. Nur so schützt er gegen Hochwasser.“

Alles, was jetzt noch nachträglich Zeit für eine Überarbeitung kosten könnte, wird ignoriert.

Wulf Kruse, Vorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Großenbrode

Doch das sei laut Wulf Kruse nicht vorgesehen. Die Deges berufe sich auf den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015 und habe seit 2021 Baurecht. „2015 lagen noch keine Daten vor, wie sich die Auswirkungen des Klimawandels darstellen werden. Mittlerweile wird damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2100 der Meeresspiegel um 80 Zentimeter ansteigen wird“, gibt Wulf Kruse, der auch stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Großenbrode ist, zu bedenken. „Alles, was jetzt noch nachträglich Zeit für eine Überarbeitung kosten könnte, wird ignoriert“, findet der Verbandsvorsteher deutliche Worte.  

Der Deges-Sprecher antwortet: „Bei der Erstellung des Planfeststellungsantrags sowie dem darauf folgenden Verfahren hat die Deges alle geltenden, den Hochwasserschutz betreffenden Vorschriften eingehalten.“ Ein darüber hinaus gehender deichähnlicher Ausbau würde in die Zuständigkeit des Landes für den Küstenschutz fallen.

Auch interessant

Kommentare