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Werbeplakate sind jetzt in bestimmten Straßen im Stadtgebiet von Heiligenhafen verboten

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Von: Hans-Jörg Meckes

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Werbestelen der Stadt Heiligenhafen zwischen Hafen und Binnensee
In Heiligenhafen sollen private Veranstalter jetzt auf die offiziellen Werbestelen der Stadt zurückgreifen. An bestimmten Straßen im Stadtgebiet gilt nun ein Verbot von Werbeanlagen an Privatgrundstücken. © Hans-Jörg Meckes

In Heiligenhafen haben einige Einwohner Post vom Ordnungsamt bekommen, weil sie Werbeplakate einer Zirkusveranstaltung an ihren Grundstücken angebracht haben. In bestimmten Straßen gilt dafür jetzt ein Verbot.

Heiligenhafen – Veranstalter nutzten in der Vergangenheit in Heiligenhafen oftmals Privatgrundstücke, um ihre Veranstaltungen zu bewerben. Doch im März beschloss die Stadtvertretung einstimmig eine neue Satzung über das Verbot von Werbeanlagen, die vorsieht, dass in bestimmten Straßen im Heiligenhafener Stadtgebiet auf Privatgrundstücken keine Werbeanlagen mehr aufgestellt werden dürfen. Wer der Regelung nicht nachkommt, dem drohen hohe Geldstrafen.

Für Karl Lauenburger aus Sankt Peter-Ording kam die neue Verordnung überraschend. Er wollte seinen Zirkus bewerben, mit dem er im August in Heiligenhafen sein wird und fragte dazu bisher immer Einwohner, die ihn seine Plakate an ihren privaten Grundstückszäunen anbringen ließen.

Einwohner erhielten Post vom Ordnungsamt

Doch vor Kurzem erhielten einige Einwohner in der Warderstadt Post vom Ordnungsamt, das ihnen eine Frist setzte, um die Plakate von ihren Grundstücken zu entfernen – andernfalls drohen hohe Geldbußen. „Wir kommen schon seit über 15 Jahren nach Heiligenhafen. Keine Stadt hat sich bis jetzt geweigert, die Plakate anzumachen. Wir sind seit der Corona-Pandemie auf jeden Euro angewiesen“, sagt der Zirkusbetreiber, der der Stadt Heiligenhafen Diskriminierung vorwirft.

Auf Nachfrage sagt Sabrina Rattunde von der Ordnungsabteilung in Heiligenhafen, dass die neue Satzung dazu im März beschlossen worden sei und sie „wie jede andere Satzung für jeden einsehbar veröffentlicht wurde“. Die Satzung verbiete das Aufstellen von Werbeanlagen auf Privatgrundstücken in bestimmten Straßen des Heiligenhafener Stadtgebiets, erklärt die Beamtin. Dazu gehöre auch der Wilhelmplatz, wo Karl Lauenburger ein Zirkusplakat anbrachte. Die Stadtvertretung begründete den Beschluss zur neuen Satzung im März damit, dass die Werbehinweise das Stadtbild in einem erheblich negativen Maße geprägt hätten. Als Beispiele hob sie explizit Zirkusveranstaltungen, Handwerkermärkte, Körperweltausstellungen, Kinoprogramme und Darbietungen von Schaustellern hervor. Teilweise habe es sogar Werbung für Veranstaltungen außerhalb des Heiligenhafener Stadtgebiets gegeben, heißt es von der Stadtverwaltung.

Natürlich könnten auch private Veranstalter nach wie vor in Heiligenhafen ihre Plakate anbringen. „Dazu müssen sie aber einen Sondernutzungsantrag stellen und den Kontakt mit den Heiligenhafener Verkehrsbetrieben aufnehmen. Dann kann es über die Werbestelen von uns laufen“, so Rattunde. Eine Sondernutzung anderer Flächen wie zum Beispiel Laternen werde regelmäßig nicht zugelassen. Die zulässige Wahlwerbung sei von dieser Regelung nicht erfasst.

In welchen Straßen gilt das Werbeverbot in Heiligenhafen?

Die Satzung über das Verbot von Werbeanlagen gilt in Heiligenhafen innerhalb des Stadtgebiets in folgenden Straßen: Am Jachthafen, Am Hafen, Am Strande, Bergstraße, Brückstraße, Dazendorfer Weg, Eichholzweg, Hafenstraße, Kiekut, Lauritz-Maßmann-Straße, Lütjenburger Weg, Markt, Mühlenstraße, Ostsee-Ferienpark, Schmiedestraße, Seepark, Seebrückenpromenade, Steinwarder, Steinwarder-Promenade, Sundweg, Thulboden, Wendstraße und am Wilhelmplatz.

Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Heiligenhafen auf heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/ortsrecht unter dem Abschnitt Bau- und Ordnungsverwaltung einsehbar.

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