31-jähriger Heiligenhafener randaliert und verletzt Polizisten

Am Donnerstagabend (14. Juli) beschädigte ein Mann in Heiligenhafen eine Fensterscheibe an der Wohnung seiner Ex-Freundin. Weil er einem Platzverweis nicht nachgekommen war, sollte er in Polizeigewahrsam gebracht werden. Dabei leistete er erheblichen Widerstand, wodurch zwei Polizeibeamte verletzt wurden, einer davon schwer.
Heiligenhafen – Gegen 23.20 Uhr am Donnerstagabend wurden zwei Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Heiligenhafen in die Möwenstraße geschickt. Dort sollte ein 31-jähriger Heiligenhafener an der Wohnung seiner 39-jährigen Ex-Freundin randalieren. Vor Ort stellten die Beamten eine beschädigte Scheibe an einem Fenster zur Wohnung der Frau fest. „Diese hatte der alkoholisierte Mann eingeschlagen. Ihm wurde deshalb ein Platzverweis ausgesprochen und eine Anzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gefertigt“, so die Beamten.
Trotz Platzverweis zurückgekehrt
Kurz vor Mitternacht wurden die Polizisten erneut zur Wohnanschrift der Frau geschickt. Der Störenfried kehrte dorthin zurück und machte durch lautes Schreien auf sich aufmerksam. Weil zu erwarten war, dass der 31-jährige weiterhin Straftaten ausüben könnte, sollte er in Gewahrsam genommen werden. „Der aufgebrachte Mann wehrte sich dagegen, beleidigte die Beamten und leistete erheblichen Widerstand. Bei dem Gerangel wurden zwei Polizisten erheblich verletzt. Einer von ihnen war nicht mehr dienstfähig“, so Polizeisprecher Maik Seidel.
Polizei: Mann war nicht „gewahrsamsfähig“
Aus verschiedenen Gründen wurde der Heiligenhafener im Anschluss für nicht „gewahrsamsfähig“ erklärt. Eine Unterbringung aufgrund seines Zustandes in einem Krankenhaus sei ebenfalls nicht möglich gewesen, erklärte Seidel. Dem 31-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, und unter strengen Auflagen wurde der Mann gegen 3 Uhr nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Hause geschickt. „Er muss sich nun in einem weiteren Strafverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und der Beleidigung verantworten“, heißt es abschließend von der Lübecker Polizeidirektion.