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Nachfrage nach Corona-Schnelltests nimmt in Heiligenhafen und Großenbrode bereits ab

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Von: Hans-Jörg Meckes

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Patrick Wanse in der Corona-Teststation in Heiligenhafen
Patrick Wanse führt in der Teststation in Heiligenhafen auf dem Edeka-Jens-Parkplatz Corona-Schnelltests durch. © Hans-Jörg Meckes

In den Corona-Teststationen kosten Schnelltests jetzt drei Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen für kostenlose Tests. Dafür müssen aber Bescheinigungen vorgezeigt werden, sagen die Betreiber in Heiligenhafen und Großenbrode.

Heiligenhafen – Die Corona-Schnelltests in allen Testzentren kosten ab jetzt drei Euro. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) aufgrund der hohen Kosten für die Steuerzahler geeinigt. Doch welche Ausnahmen gibt es, und wie kann man nachweisen, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Test hat? In den hiesigen Teststationen gibt es auch Kritik an den Änderungen.

Die neuen Verordnungen in den Testzentren umzusetzen, hält Björn Börck nicht für schwierig. Er ist Geschäftsführer der Hanse-Teststation auf dem Edeka-Jens-Parkplatz am Heiligenhafener Ortseingang. „Ich halte es aber für ungünstig, es in der Sommerwelle zu machen“, sagt Börck. Er befürchtet, dass nun viele keine Tests mehr durchführen lassen, auch wenn ihre Corona-Warn-App ein Warnsignal gibt. Börck und sein Mitarbeiter Patrick Wanse merken bereits, dass die Anzahl der Corona-Tests bei ihnen schon seit Freitag zurückgegangen ist. „Man sollte das Corona-Virus nicht unterschätzen“, drückt der Geschäftsführer seine persönliche Meinung zur aktuellen Situation aus. 

Die Öffnungszeiten der Hanse-Teststation sind nach wie vor montags bis mittwochs von 10 bis 16 Uhr sowie donnerstags bis sonnabends von 9 bis 17 Uhr. Sonntags ist die Teststation geschlossen, teilen Börck und Wanse mit.

Tests bei „Pflegefuxx“-Stationen gehen um 60 bis 70 Prozent zurück

Auch Sebastian Mohr, Geschäftsführer der Teststationen, die vom Personaldienstleister „Pflegefuxx“ betrieben werden, sieht die neuen Regelungen mit den kostenpflichtigen Corona-Tests kritisch. „Wir hatten noch nie so viele positive Tests wie in der aktuellen Situation“, betont er. Ebenfalls bemerke Mohr bei seinen Teststationen einen starken Rückgang der Nachfrage: „Wir haben 60 bis 70 Prozent weniger Tests.“

Das ändert sich bei den Antigen-Schnelltests (Bürgertests)

Die Bundesregierung betont auf ihrer Webseite, dass die vorher kostenlosen Antigen-Schnelltests (Bürgertests) für Menschen ohne Symptome jetzt ausgesetzt wurden. Es gelten jedoch Ausnahmen für folgende Gruppen: Kinder unter fünf Jahren, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, Menschen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen, Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, Personen, die jemanden im Krankenhaus oder im Pflegeheim besuchen wollen, Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haus wohnen, pflegende Angehörige sowie Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind. Folgende Personengruppen müssen sich jetzt mit drei Euro am Test beteiligen: Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden, Menschen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung, mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden sowie Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.

Er sagt ausdrücklich, dass alle Personen, die aufgrund eines Besuchs im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim einen kostenlosen Test bei ihm machen wollen, dafür einen Nachweis vorzeigen müssten. „Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden“, so Mohr.

Wir hatten noch nie so viele positive Tests wie in der aktuellen Situation.

Sebastian Mohr, Geschäftsführer der „Pflegefuxx-Teststationen“

Bei Kleinkindern könne die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass vorgezeigt werden, bei Schwangeren der Mutterpass, betont der Geschäftsführer. „Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor.“

Die „Pflegefuxx“-Teststation in Heiligenhafen auf dem „famila“-Parkplatz ist montags bis sonnabends von 6.30 Uhr bis 20 Uhr und sonntags von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Das Testzentrum in Großenbrode ist montags bis sonnabends von 7 bis 14 Uhr und sonntags von 9 bis 14 Uhr geöffnet.

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