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Bundestagswahl 2017: Wann erhält man die Wahlbenachrichtigung?

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Vor der Bundestagswahl im September erhalten alle Wahlberechtigten die sogenannte Wahlbenachrichtigung. Was es damit auf sich hat, wann sie bei Ihnen eintreffen sollte und was Sie tun können, wenn Sie diese nicht erhalten haben, erfahren Sie hier.

Bundestagswahl 2017: Wahlbenachrichtigung im Vorfeld

München - Am 24. September 2017 (Sonntag) wählen die deutschen Bürgerinnen und Bürger den Bundestag. Bereits im Vorfeld der Wahl werden die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es damit auf sich hat, wann die Benachrichtigung spätestens bei Ihnen eingetroffen sein sollte und was Sie tun können, wenn Sie diese nicht erhalten haben.

Die Wahlbenachrichtigung ist ein Anschreiben, das Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit und zum Ort des Wahlraumes enthält. Darüber hinaus beinhaltet die Benachrichtigung auch Informationen darüber, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist und ob die Möglichkeit besteht, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte diese auch am Wahltag in das Wahllokal mitbringen. So kann problemlos festgestellt werden, ob man dort auch tatsächlich wahlberechtigt ist. Die Wahlbenachrichtigung wird einfach bei Betreten des Raumes dem Wahlvorstand vorgezeigt, der diese dann auch einbehält. Zur Sicherheit sollten Sie allerdings auch den Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst nur in dem Wahlraum wählen dürfen, der auch in Ihrer Benachrichtigung genannt wurde. Allerdings können Sie auch einen Wahlschein beantragen, mit dem Sie per Briefwahl Ihre Stimme für die Bundestagswahl abgegeben können - oder der es Ihnen ermöglicht, einen anderen Wahlraum aufzusuchen. Diese Option können Sie beispielsweise wahrnehmen, wenn der in dem Anschreiben genannte Wahlraum für Sie nicht barrierefrei erreichbar sein sollte. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Doch bis wann sollte man spätestens die Wahlbenachrichtigung erhalten haben und was kann man tun, wenn diese am 24. September noch immer nicht eingetroffen ist? Darf man dann überhaupt wählen gehen? Wir klären auf!

Bundestagswahl 2017: Wann erhält man die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden erfahrungsgemäß etwa vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl von den Gemeindebehörden verschickt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl - in diesem Jahr folglich am 3. September - sollten Sie die Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten finden.

In Paragraf 19 der Bundeswahlordnung (BWO) wird nochmals explizit auf die Mitteilung eingegangen. Diese sollte folgende Angaben enthalten: den Familiennamen, die Vornamen und die Wohnung des Wahlberechtigten; die Angabe des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei ist; die Angabe der Wahlzeit; die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist; die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen und den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten; die Belehrung, dass nach § 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann; die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt; einen Hinweis, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können; die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheines und über die Übersendung der Briefwahlunterlagen. 

Letztere muss mindestens Hinweise darüber enthalten, dass der Wahlscheinantrag nur auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte in einem anderen Wahlraum seines Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen will, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein erteilt wird und dass der Wahlschein von einem anderen als dem Wahlberechtigten nur beantragt werden kann, wenn die Berechtigung zur Antragsstellung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Bundestagswahl 2017: Wahlbenachrichtigung nicht erhalten - Was tun?

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl nicht erhalten haben, ist dies kein Grund zur Sorge. In diesem Fall wird empfohlen, sich mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen und zu klären, ob man ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Bundestagswahl können Sie zudem persönlich überprüfen, ob die im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind (§ 21 BWO). Sollten Ihnen Fehler auffallen, haben Sie innerhalb der Einsichtsfrist Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde erfolgen (§ 22 BWO).

Stehen Sie zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis und eine Ergänzung ist nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich, können Sie auch auf Antrag einen Wahlschein erhalten.

Bundestagswahl 2017: Kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

An der Wahl am 24. September dürfen Sie nur teilnehmen können, wenn Sie zuvor auch eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Denn dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde stehen und somit in dem genannten Wahlraum wahlberechtigt sind. Allerdings müssen Sie die Mitteilung nicht unbedingt mit in Ihr Wahllokal nehmen. Sollten Sie diese zu Hause gelassen beziehungsweise vergessen haben, können Sie sich auch mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Ihnen hingegen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde und Sie das auch nicht der zuständigen Gemeinde mitgeteilt haben, müssen Sie damit rechnen, vor Ort vom Wahlvorstand zurückgewiesen zu werden (§ 56 BWO).

Bundestagswahl 2017: Alle Infos zur Briefwahl

Selbstverständlich können Sie auch in diesem Jahr Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Wir haben in einem separaten Artikel für Sie zusammengefasst, wie Sie die Unterlagen für die Bundestagswahl 2017 beantragen, richtig nutzen - und bis wann Sie sie abgeschickt haben müssen.

Wie Sie das TV-Duell vor der Bundestagswahl 2017 live im TV und Live-Stream sehen, haben wir für Sie in einem separaten Artikel zusammengefasst. Welche Koalitionen nach der Bundestagswahl möglich sind, haben wir unter diesem Link für Sie zusammengefasst.

sk

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes

Update vom 18. September 2017: Der Bundeswahlleiter hat seine Empfehlung für alle Briefwähler aktualisiert - am besten sollten die Briefwahlunterlagen bis Montag oder Dienstag abgeschickt werden, mahnt er.Update vom 14. September 2017: Wie Sie das Ergebnis der Bundestagswahl live im TV und im Livestream verfolgen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.Update vom 3. September 2017: Es wird nur ein TV-Duell zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Herausforderer Martin Schulz (SPD) geben und wir begleiten das Event am Sonntag in unserem Live-TickerUpdate vom 28. August 2017: Die Unterlagen sind versandt - und sie werden offenbar auch in Anspruch genommen. Eine Umfrage des Instituts Insa ergab, dass 30 Prozent der Befragten per Brief abstimmen möchten, und das wären so viele wie noch nie. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2013 lag der Anteil der Briefwähler noch bei 24,6 Prozent.Update vom 24. August 2017: Diese Woche werden die Wahlbenachrichtigungen an die Münchner verschickt. Spätestens nächste Wochen sollten alle Wahlberechtigten die Unterlagen erhalten

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