Gerhard Schröder entgeht SPD-Strafe - Vielsagende Entscheidung: „Betrifft auch andere Politiker“

Kein Parteiausschluss für Gerhard Schröder: Ein SPD-Schiedsgericht hat einem Bericht zufolge entschieden.
Hannover/Berlin - Altkanzler Gerhard Schröder darf SPD-Mitglied bleiben - trotz seiner hochumstrittenen Rolle im Ukraine-Konflikt. Ein SPD-Schiedsgericht hat einen Antrag auf Parteiausschluss nach Informationen von Spiegel Online auch in zweiter Instanz abgelehnt. Es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, heißt es in dem Beschluss.
Das Schiedsgericht sah offenbar eine weit über Schröders Person hinausreichende Problematik: „Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt“, zitierte das Portal aus dem Entscheid. „Dies betrifft auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien, was zum Teil auch öffentlich eingeräumt wird. Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.“
Schröder äußerte sich zufrieden über das Ergebnis: Er ließ dem Stern über Vertraute ausrichten, er sei „nicht überrascht“ von der Entscheidung. Sie sei „juristisch solide und überzeugend, sowie politisch konsequent“.
Gerhard Schröder wird nicht aus der SPD ausgeschlossen - auch Berufung erfolglos
Im August hatte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover beschlossen, dass Schröder in der Partei bleiben darf und keine Rüge erhält. Dagegen hatten sieben SPD-Gliederungen Berufung eingelegt. Sie waren der Ansicht, dass der frühere Bundeskanzler mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne gegen die Parteiordnung verstoßen hat. Auch Vorwürfe der Parteischädigung waren laut geworden.
SPD-Chef Lars Klingbeil hatte den Verbleib Schröders in der Partei im Sommer 2022 verteidigt. „Das ist ja sogar geprüft worden von einer Schiedskommission - ein juristisches Verfahren, das klar gesagt hat: Er hat sich politisch falsch geäußert“, erklärte er in der ARD: „Aber er hat sich nicht in dem Sinne juristisch falsch geäußert, dass es Gründe gäbe, ihn auszuschließen“.
Im Falle eines Verstoßes wäre nach den SPD-Regularien als härteste Strafe auch ein Ausschluss Schröders aus der SPD möglich gewesen. Früh hieß es allerdings, dass dieser Schritt aus juristischen Gründen unwahrscheinlich sei. Als mildere Sanktionen standen etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen im Raum.
Putin-Connections und Einsatz für Staatskonzerne - Schröder hat sich einige Feinde gemacht
Die SPD-Gliederungen, die die Berufung beantragt hatten, könnten nun noch Berufung zur SPD-Bundesschiedskommission beantragen. Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde.
Die Verfahren zeigen jedoch, dass sich Schröder mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne und seiner Haltung zum Ukraine-Krieg auch in der eigenen Partei viele Gegner gemacht hat. So hatte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken dem Altkanzler bereits im April 2022 nahegelegt, aus der Partei auszutreten.
Schröder gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung Russlands, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden. (fn mit Material von dpa)