Passagier verklagt Kreuzfahrtschiffgesellschaft - weil Nachbarn zu laut geschnarcht haben

Ein Australier hat jetzt Royal Caribbean Cruises auf Schadensersatz verklagt. Weil er keine Nacht zur Ruhe kommen konnte. Doch der Fall ist komplexer als gedacht.
"Eine Seefahrt, die ist lustig, eine Seefahrt, die ist schön" – im Falle von Brendan Ritson stimmt das allerdings nicht. Der Australier wollte eigentlich eine schöne Karibik-Kreuzfahrt mit seinem Partner erleben. Doch er hatte nicht mit seinen Kabinennachbarn gerechnet.
Urlaub von Tourist "ruiniert", weil Nachbarn zu laut geschnarcht haben
Denn die haben angeblich so laut geschnarcht, dass der ganze Urlaub laut Ritson "ruiniert wurde". Deshalb ist er jetzt vor Gericht gezogen – und fordert von der Reederei Royal Caribbean Cruises Schadensersatz in Höhe von mehr als 3.000 Dollar (circa 2.500 Euro). Doch seine Klage hat der zuständige Richter bereits abgeschmettert, wie die australische Tageszeitung The Sydney Morning Herald berichtet.
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Die Begründung: Angeblich hätten Ritson und sein Partner damals auf dem Schiff ein Zimmer-Upgrade erhalten, nachdem in ihrem Zimmer ein Wasserleck an der Decke entdeckt wurde. Dieses war kostenlos – und inkludierte eine luxuriöse Doppelkabine mit Fenster. Doch die Freude währte nicht lange – nur drei Tage nach dem Einchecken seien die schnarchenden Nachbarn, eine kleine Familie, nebenan eingezogen.
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Richter schmettert Klage ab - mit dieser Begründung
Diese soll laut Ritson nicht nur nachts sehr laut gewesen sein, sondern auch häufig gestritten und böse geschimpft haben. Mehrmals habe sich der Australier deshalb beim Bordpersonal beschwert, dieses habe ihm angeboten, eine andere Kabine zu beziehen. Allerdings wäre diese wieder in der ursprünglich gebuchten Klasse gewesen, worauf sich Ritson und sein Partner weigerten.
Daher habe der Richter im australischen Brisbane auch die Klage nun abgewiesen. Er fand die Reaktion der Touristen "unangemessen" und daher müsse die Reederei auch die Reisekosten nicht erstatten, lautet das abschließende Urteil.
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jp