Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitern

Eine Reihe von Betrügereien ruft die Kriminalpolizei Pinneberg auf den Plan. Die warnt jetzt vor einer neuen Betrugsmasche.
Bad Segeberg – Wem vertraut man? Ganz klar: Polizisten, Ärzten, Pfarrern und Bankbeamten. Eine Tatsache, die sich Verbrecher gerne zunutze machen, um unbedarfte Menschen hinters Licht zuführen.
Die Kriminalpolizei Pinneberg warnt aktuell vor neuen Betrugsmaschen von falschen Bankmitarbeitern. In der einleitenden Aufzählung von Vertrauenspersonen war von Bankbeamten die Rede. Die gibt es zwar wirklich, es sind Mitarbeiter staatlicher Banken wie der Bundesbank und den Landeszentralbanken, der Begriff hatte sich früher aber einmal für Mitarbeiter privater Banken eingebürgert, schließlich müssen sie absolut verlässlich sein. Diesen guten Ruf missbrauchen jetzt Verbrecher in Schleswig-Holstein, um sich zu bereichern.
Die Polizei in Pinneberg berichtet, dass am Montagmorgen ein 43-Jähriger versuchte, sich beim Onlinebanking seines Kreditinstituts anzumelden. Allerdings erschien hierbei eine Fehlermeldung und der Geschädigte wurde aufgefordert, den Zugang mit einer Push-Tan freizuschalten. Er schloss den Browser und machte sich auf den Weg zu Arbeit.
Kurz darauf erhielt der Pinneberger einen Anruf einer angeblichen Bankmitarbeiterin. Die angezeigte Nummer stimmte mit der tatsächlichen Nummer der Bank mit Sitz in Neumünster überein.
Die Frau rufe im Auftrag des für den 43-Jährigen zuständigen Bankberaters an, dessen Namen sie benennen konnte und gab vor, den Pinneberger bei der Bestätigung seines Onlinebanking-Zugangs behilflich sein zu wollen.
Die Betrügerin trat sehr routiniert und seriös auf und erschlich sich mit Detailwissen das Vertrauen des Geschädigten, der nach Aufforderung einen Vorgang per Push-Tan-App freigab.
Kurz nach der Freigabe stellte der Pinneberger eine Überweisung von seinem Konto über knapp 3 000 Euro fest und erstattete Strafanzeige bei der Polizei.
Am selben Tag war es bereits in Bad Segeberg zu einem ganz ähnlichen Vorfall gekommen, bei dem die Betrügerin knapp 20 000 Euro abbuchte.
In beiden Fällen gaukelte die Betrügerin durch eine vermutlich gefälschte Rufnummer, umfangreiches Detailwissen und ihr seriöses Auftreten ihre Echtheit vor und erschlich sich das Vertrauen der Geschädigten.
Am Donnerstag wurde eine weitere Tat aus Neuendeich angezeigt, die sich bereits am 8. Juni ereignet hatte. Dabei hatte sich der vermeintliche Mitarbeiter der Hausbank einer 60-Jährigen telefonisch bei der Frau gemeldet, um ihr die Einrichtung von Apple-Pay zu empfehlen. Auch dabei wurde die Rufnummer der echten Bankfiliale am Telefon angezeigt.
Die Geschädigte ging auf das Angebot ein und gab im weiteren Verlauf eine Transaktionsnummer (TAN) an den Betrüger heraus, so dass es in der Folge zu mehreren Überweisungen von ihrem Konto kam, die sich in der Summe auf über 6 000 Euro beliefen.
Die Kriminalpolizei Pinneberg hat in beiden Fällen die Ermittlungen übernommen und prüft Parallelen auch zu dem Bad Segeberger Fall.
Zur Masche der „falschen Bankmitarbeiter“ gibt die Polizei folgende Sicherheits-Tipps:
- Bankmitarbeiter werden niemals persönliche- oder Kontodaten am Telefon erfragen und erst recht nicht die Nennung der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder der Transaktionsnummer (TAN) verlangen.
- Ebenso wird niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen verlangt.
- Behauptungen wie: „Jemand hat Zugriff auf Ihr Konto oder das Geld sei bei der Bank nicht mehr sicher, es muss zu Hause aufbewahrt oder in ein Schließfach gelegt werden, oder Überweisungen müssen gesperrt werden“, stimmen nicht.
- Man sollte sich nicht zeitlich unter Druck setzen lassen.
- Bankmitarbeiter werden ihre Kunden niemals am Telefon auffordern, Onlineüberweisungen oder Bargeld-Transaktionen vorzunehmen (zum Beispiel zu Testzwecken oder weil das eigentliche Konto „gehackt“ wurde und das Geld nun umverteilt werden müsse).
- Im Zweifel sollte man sich bei der Bank erkundigen, ob ein Anruf tatsächlich von dort gekommen war. Dabei sollte man nur eine bekannte Telefonnummer der Bank wählen (keine Rückruffunktion).
- Es sei auch sinnvoll, mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen über solche ungewöhnlichen Situationen zu sprechen und sich Rat zu holen.
- Keinesfalls dürfen private Daten wie Bankkontodaten, Kreditkartendaten, TAN-Nummern oder Zugangsdaten zu Kundenkonten herausgegeben werden.
Die Polizei ruft insbesondere ältere Menschen dazu auf, bei derartigen Anrufen hellhörig zu werden und umgehend die Polizei zu informieren. Darüber hinaus rät die Polizei jüngeren Familienangehörigen, ihre älteren Verwandten und Bekannten für das Thema zu sensibilisieren.