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Notaufnahmen überlastet

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Ganze Stationen in den Krankenhäusern bleiben geschlossen, weil die Belegschaft wegen Corona ausfällt.
Ganze Stationen in den Krankenhäusern bleiben geschlossen, weil die Belegschaft wegen Corona ausfällt. © IMAGO IMAGES/LEONHARD SIMON

Die Lage in den Krankenhäusern ist wegen der Zunahme an Corona-Fällen weiter angespannt. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein muss an den Standorten Kiel und Lübeck Stationen vorübergehend zu schließen.

Kiel/Lübeck – Wegen Corona-Fällen in der Belegschaft ist die Lage in den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein weiter angespannt. „Es ist überall nennenswert bis schwierig“, sagte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, Patrick Reimund, am Montag mit Blick auf die Patientenzahlen. Vor allem die Notaufnahmen seien derzeit überproportional überlastet. Gut 30 Krankenhäuser im Norden behandeln Nofallpatienten.

Ein Treiber des Infektionsgeschehens im Kieler Raum könnte laut Reimund die Kieler Woche Ende Juni gewesen sein. Es sei derzeit noch nicht abzuschätzen, wie sich die Lage in den kommenden Tagen entwickeln werde.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, an den Standorten Kiel und Lübeck Stationen vorübergehend zu schließen. Mit Stand Freitag waren am UKSH 479 Mitarbeitende in Quarantäne. „Es sind seitdem mit Sicherheit mehr geworden“, sagte Sprecher Oliver Grieve. „Wir hatten ein äußerst angespanntes Wochenende.“

Notwendig seien erneute Ausgleichszahlungen für Erlösverluste, die sich aus dem Verschieben oder Aussetzen planbarer Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe ergeben.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat sich angesichts der Corona-Ausfälle beim Klinikpersonal für kürzere Quarantänezeiten ausgesprochen. Im Deutschlandfunk sagte der Bundestagsvizepräsident am Montag, Länder und Gesundheitsämter könnten dies in eigener Zuständigkeit regeln; das bis zum 23. September in der aktuellen Form geltende Infektionsschutzgesetz räume diese Möglichkeit ein. Kubicki sprach sich für mögliche Freitestungen mit einem Schnelltest schon nach drei Tagen aus. Wenn Infizierte dann andere nicht mehr ansteckten, könnten sie auch wieder in ihren Dienst zurückkehren.

„Wir werden das jedenfalls nicht dadurch regeln, dass wir jetzt die ganzen Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen kasernieren“, fügte er hinzu.

Mit Blick auf den Herbst schloss der FDP-Politiker Regelungen im Infektionsschutzgesetz aus, die Ausgangssperren, „einen flächendeckenden Lockdown“, „branchenspezifische Schließungen“ oder Schulschließungen ermöglichen. „Über alles andere reden wir“, sagte Kubicki, der nach eigenen Angaben eine Test- und Maskenpflicht in Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen befürwortet. Er kündigte zudem eine „Länderklausel“ an, sodass Entscheidungen über Corona-Maßnahmen nicht von Ministerpräsidentenkonferenzen, sondern nur mit Beteiligung der Landesparlamente getroffen werden können.

„Ich würde davor warnen, jetzt wieder eine Panik zu verbreiten. Ich glaube, wir werden mit dem Problem über den Sommer hinweg besser fertig, als Karl Lauterbach oder andere sich das momentan vorstellen“, sagte Kubicki. Er teile auch die Befürchtung vor einer drohenden Herbstwelle nicht. „Ich glaube, wenn wir eine Sommerwelle haben, wird die Herbstwelle definitiv flacher werden, denn ansonsten würde die ganze Impfkampagne, unsere ganzen Vorsichtsmaßnahmen insgesamt keinen Sinn machen.“

Wegen der stark steigenden Corona-Zahlen verschärfen die Sana Kliniken Lübeck ihre Schutzmaßnahmen. Ab sofort müssten Besuchende wieder einen negativen Antigen-Schnelltest eines anerkannten Testzentrums vorlegen, teilte die Klinik am Montag mit. Außerdem sei der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Weitere Einschränkungen für Besuche gebe es derzeit nicht.

Die Sana Kliniken Lübeck bitten aber dennoch darum, Besuche möglichst zu minimieren und zeitgleiche Besuche von mehreren Personen aufgrund des einzuhaltenden Abstandsgebotes zu vermeiden, sagte eine Sprecherin. Die Begleitung von ambulanten Patienten durch eine andere Person ist weiterhin nur gestattet, wenn es aus medizinischen oder sozialen Gründen erforderlich ist. Auch die Begleitpersonen müssten einen negativen aktuellen Coronatest vorlegen.  dpa

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