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Reue nach Tod von Sechsjährigem

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Das Landgericht Kiel verhandelt den gewaltsamen Tod eines sechsjährigen Kindes.
Das Landgericht Kiel verhandelt den gewaltsamen Tod eines sechsjährigen Kindes. © dpa

Landgericht schließt zum Prozessauftakt die Öffentlichkeit aus

Bösdorf – Ein 40 Jahre alter Mann, der wegen Mordes an seinem sechsjährigen Kind in Kiel vor Gericht steht, hat zum Auftakt tiefe Reue geäußert. „Es tut mir so unendlich leid, was passiert ist“, sagte der Mann aus Hamburg zu Beginn des Sicherungsverfahrens am Mittwoch vor dem Kieler Landgericht.

Die Tat, die dem Hamburger vorgeworfen wird, ist kaum zu ertragen: Der Mann soll am 25. September 2022 auf dem Campingplatz Bösdorf in Schleswig-Holstein seinen sechsjährigen Sohn im Wohnwagen heimtückisch ermordet haben. „Im Zustand der Schuldunfähigkeit“, betont Staatsanwältin Gesine Flemming aber in ihrer Antragsschrift. Demnach ist der Vater psychisch schwer erkrankt und war zur Tatzeit „der wahnhaften Überzeugung, dass ein Atomkrieg unmittelbar bevorsteht und die Bomben bereits fallen“. Im Prozess geht es deswegen nicht um Strafe, sondern die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit.

In dem Sicherungsverfahren will das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Stefan Becker auch erörtern, ob der Mann auch eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Die Ärzte einer Fachklinik hielten den 40-Jährigen für schwer psychisch erkrankt und suizidal, sagte Becker. Mit Herannahen des Prozesses habe dessen Belastung so zugenommen, dass die Ärzte empfehlen würden, „reizarm“ und nicht öffentlich zu verhandeln.

Er war der wahnhaften Überzeugung, dass ein Atomkrieg unmittelbar bevorsteht und die Bomben bereits fallen.

Staatsanwältin Gesine Flemming

Auch deswegen erließ das Gericht die Anordnung, die Öffentlichkeit erst nach dem letzten Wort des Beschuldigten zur Urteilsverkündung wieder zuzulassen. Sie soll am 6. Juni sein. Der Ausschluss diene aber auch den höchstpersönlichen schutzwürdigen Lebensbereichen des Beschuldigten und der Mutter des Kindes, sagte Becker. Sie ist Nebenklägerin, blieb dem Verfahren am ersten Tag aber fern. Angehörige des Angeklagten waren dagegen gekommen. Auch sie äußerten sich ebenso wenig wie der Verteidiger und die Rechtsanwältin der Mutter als Nebenklagevertreterin. Dass der Fall allen zusetzt, war den Gesichtern deutlich anzusehen.

Wie schwer auch der Vater an der mutmaßlichen Wahntat zu tragen hat, machte der Mann selbst nach Verlesung der Antragsschrift deutlich: Es tue ihm unendlich leid, was passiert sei, auch „für alle diejenigen, die mit diesem Albtraum weiterleben müssen“, sagte er.  

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