Warmwasser nur stundenweise?

Eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen macht den Anfang. Im Norden sind noch keine Einschränkungen bei der Versorgung bekannt.
Kiel – Warmes Wasser nur noch morgens, mittags und abends? Eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen hat so entschieden, um angesichts der hohen Energiepreise den Gasverbrauch zu senken. Im Norden wurde so etwas noch nicht publik.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) habe bisher noch keine Kenntnis von solchen Fällen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Auch die Verbraucherzentrale und der Mieterbund gaben dies an.
In Sachsen hatte die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde die Warmwasserversorgung nachts und tagsüber außerhalb von Schwerpunktzeiten eingestellt.
Diese Entscheidung werfe grundsätzliche Fragen auf, erklärte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Sollte es infolge von Gasmangel zu Rationierungen kommen, dann am besten da, wo es am wenigsten wehtut“, meinte er. Besondere Lagen forderten besondere Maßnahmen.
Die Wohnungswirtschaft bemühe sich um einen mietrechtlich sicheren Rahmen, sollten Rationierungen umgesetzt werden müssen, erläuterte Breitner. Vermieteter Wohnraum müsse für die Nutzung des Wohnens geeignet sein, heiße es im Mietrecht. „Ob dazu eine 24-Stunden-Warmwasserversorgung in Notzeiten gehört, bezweifele ich.“ Grundsätzlich sei die Frage, welche Beschränkungen in einer Mangelsituation zumutbar sind.
„Ich bin mir sicher, dass wir uns in den kommenden Monaten einschränken müssen.“. Er fügte hinzu: „Dazu gehört, dass auch Denkverbote fallen müssen.“
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften. Diese verwalten 686 000 Wohnungen.
Ein Sprecher des Mieterbundes in Kiel sagte im Blick auf das Vorgehen der Genossenschaft in Sachsen, wenn die Mieter zustimmten, sei so etwas möglich. Andernfalls wäre es aus seiner Sicht rechtswidrig.
Es sei gut, darüber zu reden, wie Energie gespart werden könne, sagte Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Es gebe aber klare rechtliche Vorgaben, wer im Fall von Gasengpässen zuerst von Reduzierungen betroffen wäre. Privathaushalte stünden dabei jedenfalls nicht im Fokus. dpa