1. Fehmarnsches Tageblatt
  2. Schleswig-Holstein

Zahlung trotz Nutzungsverbots?

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Urlaub in der Heimat: Wer die eigene Ferienwohnung nicht nutzen darf, muss häufig dennoch Steuern zahlen.
Urlaub in der Heimat: Wer die eigene Ferienwohnung nicht nutzen darf, muss häufig dennoch Steuern zahlen. © dpa

Sylt/Scharbeutz – Im ersten Lockdown vor einem Jahr sind Urlaubsreisen in und nach Schleswig-Holstein wochenlang verboten gewesen. Auch der Besuch einer Zweitwohnung war in dieser Zeit nicht erlaubt. Eine Ermäßigung der Zweitwohnungsteuer ist allerdings nicht grundsätzlich vorgesehen.

Wer beispielsweise in Scharbeutz oder auf Sylt einen Zweitwohnsitz sein eigen nennt, muss den vollen Satz zahlen. Die Steuer sei eine als Jahressteuer ausgerichtete örtliche Aufwandsteuer, sagte die Bürgermeisterin von Scharbeutz, Bettina Schäfer. Reduziert werden könne der Betrag, wenn die Wohnung an mehr als 100 Tagen im Jahr nicht genutzt werden könne. Verboten worden sei die Nutzung 2020 aber nur 42 Tage im Jahr. „Der Anspruch auf Ermäßigung besteht daher nicht“, sagte Schäfer. Auch auf Sylt haben die Gemeinden beschlossen, die Steuer für diesen Zeitraum nicht zu erlassen. Die Infrastruktur werde und müsse weiter vorgehalten beziehungsweise gepflegt werden, sagte Schäfer. „Jeder Besitzer so einer Wohnung möchte doch auch, dass dann die Feuerwehr im Brandfall ausrückt.“

Etwaige Steuerausfälle müssten die Bürger vor Ort mittragen, die durch die Pandemie gerade dort in einer von Tourismus geprägten Region ohnehin mehr als gebeutelt seien, so Schäfer.

Im wenige Kilometer entfernten Timmendorfer Strand hingegen wird die Zweitwohnungsteuer für den entsprechenden Zeitraum im Frühjahr 2020 erlassen. „Die Bescheide für das Jahr 2020 sehen eine entsprechende Reduzierung vor“, sagte Martin Scheel vom Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Finanzen der Gemeinde. Da die Nutzung der Objekte im Frühjahr 2020 für einige Wochen verboten gewesen sei, lägen die Voraussetzungen für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht vor. In Grömitz, an der Lübecker Bucht gelegen, werden die Zweitwohnungsteuern nach Angaben der Gemeinde für zwei Monate im Jahr 2020 aus ähnlichen Gründen erlassen.

In beliebten Urlaubsorten geht es um sehr viele Zweitwohnungen, weshalb ein Ausfall der Steuer ins Gewicht fällt. Auf der Insel Sylt kommen auf rund 18  000   Erstwohnsitze etwa 14  000 Zweitwohnsitze, sagte Häckel. In Timmendorfer Strand kommen laut Gemeinde auf 5 800 Erstwohnungen 3 000 Zweitwohnungen.

Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Rainer Kersten, kann grundsätzlich verstehen, dass Gemeinden Zweitwohnungsteuern erheben und diese auch für die Wochen des Beherbergungsverbotes nicht erlassen. Die Gemeinden müssten ihre kommunale Infrastruktur vorhalten, auch wenn die Zweitwohnungsbesitzer nicht da seien, sagte Kersten.

Er kritisiert allerdings die „exorbitante“ Steigerung der Zweitwohnungssteuer in vielen Gemeinden in diesem Jahr. Die Stadt Fehmarn etwa hat die Steuer für die rund 1 500 steuerpflichtigen Nebenwohnungen auf der Insel rückwirkend für das Jahr 2020 von bislang 12 auf jetzt 20 Prozent erhöht.

Hintergrund ist die Berechnungsgrundlage, die sich aufgrund von Gerichtsurteilen geändert hat. Ähnlich wie bei der Grundsteuer werden nun die Bodenrichtwerte in die Berechnung einbezogen. Diese werden aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen von Immobilien in einem festgelegten Beobachtungsgebiet ermittelt. Gerade in beliebten Lagen der Tourismushochburgen sind die Preise für Immobilien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dadurch müssen Zweitwohnungsbesitzer mit Wohnungen in 1a-Lagen teils deutlich mehr zahlen, andere hingegen weniger als zuvor.

Nach Ansicht von Kersten sollten sich Gemeinden bei der Anhebung der Steuer zurückhalten. Nicht alle Inhaber von Zweitwohnungen seien finanziell leistungsfähig. Sie besäßen ihre Wohnungen teils seit Jahrzehnten, seien im Rentenalter und könnten Erhöhungen nicht einfach tragen. dpa

Auch interessant

Kommentare