Habeck: Strom und Gas sparen wird Pflicht - Was jetzt gilt
Die Bundesregierung will beim Energiesparen aufs Tempo drücken. Was die Ampel für Privathaushalte und Unternehmen plant, was bei öffentlichen Gebäuden passieren soll.
Berlin – Das Gasspeicherziel für September ist erreicht. Die deutschen Speicher sind bereits jetzt zu über 85 Prozent gefüllt. Nichtsdestotrotz gilt Sparen immer noch als eine der wichtigsten Maßnahmen, um den Gas-Notfall zu vermeiden. Daher hat die Bundesregierung jetzt eine Verordnung erarbeitet, mit welcher noch mehr Energie gespart werden soll. Sie ist am 1. September in Kraft getreten und gilt sechs Monate, also bis zum 28. Februar 2022.
Habecks Energiesparmaßnahmen: Das plant die Regierung für den Winter
Dabei setzt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf „kurzfristige“ und „mittelfristige“ Spar-Maßnahmen. Die Maßnahmen im Überblick:
Sparmaßnahmen für Privathaushalte: Kühlere Wohnungen und kalte Pools
- Keine verpflichtende Mindest-Temperatur in Mietwohnungen: Entsprechende Vorgaben in Mietverträgen werden unwirksam. Angemessenes Heizen sowie ausreichendes Lüften sind trotzdem Pflicht. Schäden in der Wohnung dürfen durch das Energiesparen nicht zustande kommen.
- Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Privat-Pools: Private Innen- und Außenpools sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz geheizt werden. Ausgenommen sind jedoch Pools, deren „Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen oder zur Abwehr von Schäden an der Poolanlage“ ist.
Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden
Gemeinschaftsflächen, die „nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen“, dürfen nicht mehr geheizt werden. Darunter versteht man beispielsweise Flure oder Teeküchen. Hiervon sind jedoch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten ausgenommen.
Zudem wird die Temperatur in öffentlichen Gebäuden streng geregelt. In Arbeitsräumen gelten dann laut dem Entwurf der Regierung folgende Vorgabewerte für die Höchsttemperatur:
- Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C
- Für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C
- Für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C
- Für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C
- Für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.
Auch bei diesen Temperaturvorgaben sind Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten wieder ausgenommen.
Dasselbe gilt für die Regel, welches Warmwasser dort verbietet, wo es nur zum Händewaschen dient. In „Nichtwohngebäuden“ darf also dann nur noch mit kaltem Wasser Hände gewaschen werden. Neben den oben genannten Einrichtungen sind hier auch Gebäude ausgenommen, bei denen der „Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen“ gehören.
Zudem werden öffentliche Gebäude und Denkmäler nicht mehr von außen beleuchtet. Lediglich Sicherheits- und Notbeleuchtung sind noch erlaubt.
Habecks Energiespar-Maßnahmen für Unternehmen
Neben Privathaushalten und öffentlichen Gebäuden treffen die Spar-Maßnahmen auch Unternehmen. Energielieferanten müssen den Wohnungseigentümern künftig umfassende Informationen zur Verfügung stellen. Dazu zählen Informationen „über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes in der letzten vorangegangenen Heizperiode“, sowie Informationen „über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes für die aktuelle Heizperiode“. Außerdem müssen die Lieferanten über das „rechnerische Einsparpotenzial“ informieren, wenn die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius gesenkt werden würde.
Aber nicht nur Energie-Unternehmen, sondern auch Einzelhändler müssen beim Energiesparen mithelfen. Daher dürfen Ladentüren und Eingangsschleusen in Zukunft nicht mehr dauerhaft offen gehalten werden. Hier sind natürlich Notausgänge und Fluchtwege ausgenommen. Zudem soll beleuchtete Außenwerbung von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages abgeschaltet werden.
„Mittelfristige“ Maßnahmen: Energieeffizienz soll gesteigert werden
Als weitere „mittelfristige“ Maßnahmen hat die Regierung Pläne vorgelegt, wie die Energieeffizienz gesteigert werden kann. Diese sollen bis zum 30. September 2024 gelten. Konkret heißt es dazu: „Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.“
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Bedeutet also: In Gebäuden, die mit Gas geheizt werden, muss eine Heizungsprüfung von einem Fachmann durchgeführt werden und bei Bedarf die Heizungsanlage des Gebäudes optimiert werden. (ph)