Anders gelagert sind für den CSU-Politiker die vielen kleinen „Oktoberfeste“ rund um den Globus, von denen nach Baumgärtners Einschätzung München sogar profitiert. Als Beispiel nannte er die USA: „Das Oktoberfest in Cincinnati hat niemals versucht, München zu kopieren, das ist eher unter der Kategorie Werbung zu sehen.“
Das bayerische Original ist nun markenrechtlich nahezu umfassend geschützt, denn die Stadtverwaltung hat die Begriffskombinationen „Münchner Oktoberfest“ und „Oktoberfest München“ ebenso schützen lassen wie „Wiesn“, „Oide Wiesn“, oder auch „Oktoberfest Oide Wiesn München“. Diese Anträge gingen in Alicante sogar früher durch als das reine „Oktoberfest“.
Nahezu umfassend bedeutet allerdings nicht komplett: Seit Jahren gibt es einen separaten Markeneintrag für das „Oktoberfest Dublin“, und Rechteinhaber am Begriff „Wiesn“ ist für drei Produktklassen in Sachen Mobiliar seit 2012 die Segmüller Polstermöbelfabrik.
Ebenso geschützt sind „Wiesnkönig“, „Wiesnschönheit“ und „Wiesn-Vegetarier“, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch hinter diesen Marken stehen jeweils Geschäftsleute und nicht die Landeshauptstadt.
Auf der Münchner Theresienwiese stehen derzeit Corona-Testzelte anstelle von Bierzelten, doch für die Unentwegten gibt es zumindest die üblichen Devotionalien wie den offiziellen Wiesnkrug zu kaufen. Auch Oktoberfestbier ist erhältlich - letzteres eine geschützte Marke der Münchner Brauereien. (dpa)